Boeing 737 MAX
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EASA behält letztes Wort bei Wiederzulassung in Europa

LOT Boeing 737 MAX 8
LOT Boeing 737 MAX 8, © Boeing

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FRANKFURT - Die europäische Luftfahrtaufsicht EASA hält an einer eigenständigen Überprüfung der Boeing 737 MAX vor einer Wiederzulassung in Europa fest.

"Der Abschluss der unabhängigen EASA-Konstruktionsprüfung ist Voraussetzung für die Wiederinbetriebnahme des Flugzeugs für die EASA", sagte ein Sprecher der Luftfahrtbehörde am Dienstag.

Nach zwei Totalverlusten mit 346 Toten ist die 737 MAX international gegroundet - Boeing will mit einer neuen Auslegung und zusätzlichen Absicherung der umstrittenen Trimmautomatik MCAS eine rasche Wiederzulassung seines Brot-und-Butter-Modells erreichen.

Unter Federführung der US-Luftfahrtaufsicht FAA werden zehn Behörden - darunter auch die EASA - im "737 MAX Joint Authority Technical Review" (JATR) bis Ende Juli über die Designänderungen beraten - die 737 MAX soll in allen Betreiberstaaten möglichst zeitgleich wieder mit Passagieren abheben dürfen.

"Die EASA nimmt an der laufenden JATR-Überprüfung teil - parallel zur unabhängigen Designüberprüfung, die die EASA mit verschiedenen beteiligten Expertenteams durchführt", stellte der EASA-Sprecher klar.
© aero.de, Bloomberg News | 08.05.2019 09:06

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Beitrag vom 11.05.2019 - 01:24 Uhr
Was ist das für ein Unternehmen? Selbst wenn hier verkürzt beschrieben sein sollte,

 https://www.aerotelegraph.com/boeing-will-mehr-qualitaetssicherung-maschinen-ueberlassen

werden vielleicht jetzt doch die letzten Beschwichtiger wach gerüttelt?

Schlecht ausgebildete Mechaniker werden von schlecht progammierter Software ersetzt, sorry, aber dieser Eindruck entsteht.



Beitrag vom 10.05.2019 - 01:18 Uhr
Danke @menschmeier
Beitrag vom 09.05.2019 - 22:13 Uhr
Natürlich darf die EASA die Zulassung verweigern.
Und wenn die EASA es durchzieht, muss auch Boeing hier die Hosen runterlassen. Danach gilt zudem immer auch noch das nationale Recht. Also wenn, dann dürfte sogar auch noch das LBA die Zulassung verweigern und Boeing an den Eiern greifen.

Abkommen hin oder her. Hinsichtlich dem Luftrecht sind da klare Grenzen gesetzt.

Nein darf sie nicht, nur bei begründetem Verdacht und/oder belegtem Fehlverhalten.

Wer sich alle dazugehörigen Abkommen und Gesetze durchlesen möchte.

 https://www.easa.europa.eu/document-library/bilateral-agreements/eu-usa

Dieser Beitrag wurde am 09.05.2019 22:14 Uhr bearbeitet.


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