Zeitfracht
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LGW plant Umstationierungen

Eurowings Bombardier Q400
Eurowings Bombardier Q400, © Eurowings

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NÜRNBERG - Lufthansa hat LGW an Zeitfracht weitergereicht. Der Logistikkonzern will mehreren Piloten und Flugbegleitern neue Heimatbasen zuweisen.

Umstationierung nach Übernahme: Zeitfracht will Piloten und Flugbegleiter an den Standorten Düsseldorf und Stuttgart zusammenziehen. Das Ziel sei, "Fehlstationierungen" von Crews zu "korrigieren", zitiert die "WirtschaftsWoche" einen Zeitfracht-Sprecher.

Bislang von Nürnberg und Berlin aus eingesetzte Flugbegleiter und Piloten sollen umziehen, Piloten will Zeitfracht - gegen Gehaltsabzug - alternativ eine Möglichkeit zum Pendeln einräumen.

Die Lufthansa-Tochter Eurowings hat LGW zum 01. April 2019 an Zeitfracht verkauft - nutzt die Plattform als Wet-Lease-Kunde aber weiter.

Zeitfracht will die LGW-Flotte innerhalb der nächsten zwei Jahre mit E190 an die WDL angleichen, die bereits zur Gruppe gehörte. Die Bombardier Q400 Turboprops werden aussortiert.
© aero.de | 24.05.2019 10:04

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Beitrag vom 28.05.2019 - 13:34 Uhr
@Debaser: Die Piloten haben nen Tarifvertrag, Kabine hat es bisher nicht fertig gebracht einen solchen für sich zu verhandeln. Und damit wurde es eben verankert.

Meinen Sie die Wechselmöglichkeit von LGW zu EW? So einen Vertrag hat die Kabine auch, da steht allerdings nur eine Umzugsbeihilfe oder Abfindung drin. Unterstellen wir mal, dass diese die Grundlage für die gespräche sind.
Beitrag vom 28.05.2019 - 13:30 Uhr
Was auch immer daran nicht zu verstehen ist.

Per Gesetz darf der AG sie nur in begrenztem Maße und in der Anzahl beschränkt zu Wohnungswechsel auffordern. (=Einschränkung)
Ich verstehe die Idee, aber nicht, wie Sie zu dieser Aussage kommen. Hätten Sie da eine Quelle?

Aus den Kommentaren zu Gewerbeordung...

"Zu 2.)Gibt es Richtlinien, was die Häufigkeit von Umzügen, sagen wir bezogen auf ein Jahr, regelt?

Nein, leider gibt es weder eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung zu diesem Thema, noch ist die Häufigkeit von betriebsinternen Umzügen gesetzlich geregelt.

Daher muss der Umzug nach den allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen zum Direktionsrecht beurteilt werden. Ein Umzug ist danach dann auf jeden Fall zulässig, wenn ein betriebliches Erfordernis hierfür besteht und auch nur dann bezogen auf den konkreten Arbeitnehmer - hier Arbeitsplatz eines Spezialisten verlagert sich von A nach B.

Beitrag vom 28.05.2019 - 13:13 Uhr
@Debaser: Die Piloten haben nen Tarifvertrag, Kabine hat es bisher nicht fertig gebracht einen solchen für sich zu verhandeln. Und damit wurde es eben verankert.


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