Verwandte Themen
Das Arbeitnehmergremium will gegen die Entscheidung Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen.
Mit Eröffnung des neuen Hauptstadtflughafens am 3. Juni weitet die Lufthansa ihr Angebot ab Berlin deutlich aus. Den dauerhaft geplanten Einsatz der mehr als 200 Leiharbeitskräfte begründet das Unternehmen mit Kostenvorteilen. Berlin könne zudem Vorbild für andere Stützpunkte werden. Mit der Rekrutierung der neuen Kräfte, die nach dem Tarifvertrag für Zeitarbeit entlohnt werden sollen, wurde laut Personalvertretung schon begonnen. Mitarbeiter wurden laut Lufthansa aber noch nicht ausgewählt.
Das Arbeitnehmergremium sieht in der Zusammenarbeit mit "Aviation Power", einem Gemeinschaftsunternehmen von Lufthansa Technik und der Zeitarbeitsfirma Manpower, seine Mitbestimmungsrechte verletzt. Die Personalvertretung beruft sich auf einen Tarifvertrag zur Arbeitsplatzsicherung, in dem die Lufthansa zugesagt habe, ihre Flugzeuge ausschließlich mit Lufthansa-Personal zu betreiben.
Der Anwalt der Personalvertretung, Frank Martin, sprach von einem eklatanten Rechtsverstoß. Die Planung laufe schon seit Monaten, bisher sei die Personalvertretung aber nicht ausreichend informiert worden. Bestimmte Fragen wie Ausbildungsstandards seien mitbestimmungspflichtig. Martin warnte davor, dass es bei den Flügen künftig Mitarbeiter der "Lufthansa Klassik" und der "Lufthansa Light" mit unterschiedlicher Ausbildung geben könnte.
"Die Sicherheitsstandards bei der Lufthansa sind sehr hoch und sollten es auch bleiben", sagte Personalratsvorsitzender Alexander Behrens. Eine Lufthansa-Vertreterin argumentierte hingegen, es gebe Fragen, die derzeit noch gar nicht beantwortet werden könnten.
Weil sich die Personalvertretung nicht ausreichend unterrichtet fühlt, hat sie zudem einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt. Sie will damit ihren Informationsanspruch durchsetzen. Das Arbeitsgericht Frankfurt will darüber am 22. Februar verhandeln.
© dpa | Abb.: Deutsche Lufthansa AG, Symbolbild | 15.02.2012 13:38
Kommentare (0) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.