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Aus Sicht der AUA bleibt der Tyrolean-Kollektivvertrag - wie auch der vom Arbeitgeber gekündigte AUA-Kollektivvertrag - bis zur Aushandlung eines neuen Arbeitsabkommens bestehen. Sollte dies aber für die Überführung des AUA-Flugbetriebs zu Tyrolean nun nicht mehr gelten, werde man den Piloten trotzdem einen attraktiven Vorschlag machen.
Wer das Angebot nicht annehmen wolle, habe das Recht auf Selbstkündigung, wie dies beim Übergang des Flugbetriebes auf jeden Fall gegolten hätte. Die AUA geht weiter davon aus, dass nicht sehr viele Piloten die AUA verlassen werden.
Der frühest mögliche Termin für die Überführung des Flugbetriebes ist der 1. Juli. Die AUA hält bis zur endgültigen Entscheidung die Tür für Verhandlungen mit der Gewerkschaft offen, verlangt aber einen "konstruktiven Vorschlag, der die AUA nachhaltig sanieren hilft und nicht auf Einmaleffekte zurückgreift", so Thier. Der nächste AUA-Aufsichtsrats-Sitzung am 5. April sei "kein magisches Datum".
© dpa-AFX/APA | 23.03.2012 15:04
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