Nicoley Baublies
Älter als 7 Tage

Ex-Ufo-Chef bleibt Lufthanseat

Nicoley Baublies (Ufo) und Bettina Volkens (Lufthansa)
Nicoley Baublies (Ufo) und Bettina Volkens (Lufthansa), © Ufo

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FRANKFURT - Der frühere Chef der Kabinengewerkschaft Ufo, Nicoley Baublies, bleibt Beschäftigter der Lufthansa.

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Mittwoch insgesamt acht Kündigungen des Unternehmens gegen den Gewerkschaftsfunktionär für ungültig erklärt. Lufthansa wurde zudem dazu verurteilt, Baublies bis zum Abschluss des Rechtsstreits weiter zu beschäftigen.

Baublies hatte seit 2004 zunächst als Flugbegleiter und später als Kabinenchef (Purser) bei der Lufthansa gearbeitet. Unter Einbeziehung einer vorausgegangenen Schulung war er zum Zeitpunkt der Kündigung im September 2019 bereits länger als 15 Jahre im Unternehmen und damit ordentlich unkündbar, stellte die Vorsitzende Richterin fest.

Für die ebenfalls ausgesprochenen außerordentlichen Kündigungen habe es der Lufthansa an Gründen gefehlt. Das Unternehmen hatte vergeblich moniert, dass Baublies seine gewerkschaftliche Arbeit nicht als Nebentätigkeit angemeldet habe.

Baublies hatte es zum Verhandlungsauftakt abgelehnt, sich von dem Gericht einen Vergleichsvorschlag vorlegen zu lassen. Man sehe darin keinen Sinn, weil mit Lufthansa bereits in einem außergerichtlichen Verfahren zwei Tage lang ergebnislos über diese Problematik gesprochen worden sei, erklärte Baublies' Anwalt.

Lufthansa und Ufo haben Ende Januar eine umfassende Schlichtungs- und Moderationsvereinbarung getroffen, mit der sämtliche Konflikte zwischen den Parteien beigelegt werden sollen - unter anderem die Kündigung gegen Baublies. Zu möglichen Folgen des aktuellen Urteils auf das gesamte Verfahren wollten sich beide Seiten nicht äußern. Man müsse die schriftliche Begründung abwarten, sagte eine Lufthansa-Sprecherin.
© dpa-AFX, aero.de | 19.02.2020 15:27

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Beitrag vom 19.02.2020 - 17:42 Uhr
... und die Schlacht bei der LH-Group geht weiter! :-)
Kann es hier noch gegenseitiges Vertrauen geben, bei den Parteien in diesem Fall???


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