Reiserecht
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Geänderter Abflugort rechtfertigt Preisminderung

Tower Leipzig
Tower Leipzig, © Deutsche Flugsicherung

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MÜNCHEN - Die eigenmächtige Verlegung des Abflugortes durch den Reiseveranstalter ist laut Gerichtsurteil ein Reisemangel.

Pauschalurlauber können dann einen kleinen Teil ihres gezahlten Geldes zurückfordern. Das jedenfalls entschied das Amtsgericht München.

In dem verhandelten Fall ging es um eine Pauschalreise in die Türkei. Der Kläger und seine Familie sollten von Berlin aus nach Antalya fliegen. Doch dann änderte der Veranstalter den Abflugort: Nun sollte es von Leipzig losgehen, zu leicht unterschiedlicher Flugzeit. Der Kläger war damit nicht einverstanden, trat die Reise aber an. Nach dem Urlaub zog er gegen den Veranstalter vor Gericht.

Die Verlegung des Abflugsorts sei ein Reisemangel und nicht bloß eine Unannehmlichkeit, entschied das Amtsgericht. Eine Preisminderung in Höhe von 15 Prozent des Tagesreisepreises sei angemessen.

Der gesamte Urlaub von neuen Tagen hatte 2746 Euro gekostet, so ergaben sich 45,77 Euro Rückzahlung. Ein weitergehender Anspruch wegen der geänderten Flugzeiten ergebe sich allerdings nicht.

Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".
© dpa | 20.02.2020 12:19

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Beitrag vom 20.02.2020 - 14:38 Uhr
Ich denke auch, daß es um mehr ging. Wobei es meiner Meinung nach schon erheblich ist, ob ich eventuell "bei mir um die Ecke" abfliege oder noch durch die Gegend fahren muß.
Beitrag vom 20.02.2020 - 14:18 Uhr
Vermutlich hatte er mit mehr gerechnet. Wobei ich mich doch wundere, wenn nichtmal die Anreise von Berlin nach Leipzig bezahlt werden müsste.
Beitrag vom 20.02.2020 - 13:14 Uhr
Ist der wirklich für nichtmal 50€ vor Gericht gezogen?


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