BERLIN - Lufthansa hält sich den Plan B einer Insolvenz in Eigenverwaltung offen. Parallel zu den Verhandlungen mit der Bundesregierung über Staatshilfen in Milliardenhöhe treibt die Lufthansa die Vorkehrungen für ein mögliches Schutzschirmverfahren nach einem Medienbericht voran.
Wie das Wirtschaftsmagazin "Capital" (Online-Ausgabe) unter Berufung auf Branchenkreise berichtet, sind die Vorbereitungen für einen entsprechenden Antrag bereits weit fortgeschritten. "Die Lufthansa könnte den Antrag für ein Schutzschirmverfahren bei Bedarf nächste Woche scharf stellen", heißt es in den Kreisen.
Als federführenden Berater hat der Konzern nach "Capital"-Informationen den Sanierungsexperten Arndt Geiwitz ins Haus geholt. Im Fall eines möglichen Schutzschirmverfahrens könnte Lucas Flöther als Sachwalter eingesetzt werden.
Insolvenzrechtler Flöther war in der Vergangenheit bereits in den Verfahren der Fluggesellschaften Air Berlin und Condor als Sachwalter aktiv. Ein Lufthansa-Sprecher wollte die Informationen auf Anfrage von 'Capital' nicht kommentieren.
Seit Wochen ringt der von der Corona-Pandemie schwer getroffene Konzern mit dem Bund um die Bedingungen eines Rettungspakets des Staates. Verhandelt wird über Staatshilfen mit einem Volumen von neun Milliarden Euro, von denen der größere Teil in Form einer direkten Beteiligung des Bundes bereitgestellt werden soll.
Umstritten ist allerdings, welchen Einfluss der Staat im Gegenzug erhalten soll. Konzernchef Carsten Spohr sperrt sich dagegen, dass der Staat als Anteilseigner massiven Einfluss auf die Konzernstrategie nimmt und bevorzugt deshalb eine stille Beteiligung des Bundes.
Lufthansa verbrennt MilliardenEnde April hatte das Unternehmen bestätigt, dass die Lufthansa auch die Option eines Schutzschirmverfahrens prüft - als Alternative für den Fall, dass dem Konzern bei einem Einstieg des Staates nicht wettbewerbsfähige Bedingungen drohten.
Neben dem insolvenzrechtlichen Chefberater Geiwitz, der die Lufthansa-Führung etwa schon im Umfeld der Air-Berlin-Insolvenz beraten hat, wird das Management derzeit auch von Experten der Unternehmensberatung Boston Consulting Group unterstützt.
Ein Schutzschirmverfahren birgt hohe Risiken - dem derzeit international verzweigten Kranich-Konzern könnte eine Zerschlagung drohen.
Das Geld rinnt Lufthansa derzeit sehr schnell durch die Finger: 800 Millionen Euro Bar-Reserven fließen Monat für Monat trotz Kurzarbeit ab. Ab Juni will Lufthansa den Flugbetrieb wieder langsam hochfahren und wieder nennenswerte Einnahmen durch Ticketverkäufe generieren.
© aero.de, OTS | Abb.: Lufthansa | 18.05.2020 16:39
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de
registrieren oder
einloggen.
Beitrag vom 19.05.2020 - 18:40 Uhr
Arndt Geiwitz wickelt im Zweifelsfall die LH auch ab. Siehe Weltbild und Schlecker.
Beitrag vom 19.05.2020 - 11:22 Uhr
@ Jumpfly
Ist das mit der Übergangsversorgung wirklich so? Bin mir im speziellen da nicht sicher! Altersversorgung ist ein anderes Thema.
Viele Grüße
Nein es ist (leider) nicht so.
Die Übergangsversorgung ist nicht abgesichert, sie wird aus dem laufenden Geschäft bezahlt, bei einer Insolvenz ist das vorbei - die ÜV Bezieher sehen durch die Finger und sind ein Fall für die Arbeitslose....
Bei der betrieblichen Altersversorgung ist das anders, die ist über den Pensions-Sicherungsverein abgesichert und wird auch nach einer Insolvenz so ggf. weiterbezahlt (ausser der Sicherungsverein schafft es durch das Größenvolumen was dann anfällt nicht mehr
- LH hat ja Rücklagen dafür in Milliardenhöhe - )
Beitrag vom 19.05.2020 - 10:24 Uhr
Gerne würde ich einmal aus rein wirtschaftrechtlicher Sicht einen Input in die Diskussion liefern.
Bei einem akutem oder sich anbahnenden Liquiditätsengpass ist es immer notwendig auch eine Insolvenz in Eigenverantwortung zu prüfen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Gefahr einer Insolvenzverschleppung droht, welche in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Es ist also völlig normal, dass eine LH sich parallel zu den Verhandlungen mit der Bundesregierung mit dem Thema beschäftigt. Sollten diese nämlich scheitern, braucht es schnell einen Plan B, um sich nicht strafbar zu machen.
Auch das hierfür eine BCG oder Experten auf diesen Fachgeiet zu Rate gezogen werden ist völlig normal, da die Expertise im Konzern für eine solche Art Vorgang einfach nicht vorhanden ist.
Des Weiteren gibt es eine weiteren Grund der Insolvenzverschleppung, die Überschuldung oder der Überschuldungsgrad. Die LH hat einen massiven Abfluss von Aktiva in ihrer Bilanz zu verzeichnen (Wertverlust Flugzeuge, Abfluss Kassenbestände, etc.)und zusätzlich vrstl. einen Abfluss von Gewinnrücklagen im nächsten Jahr. Sollte nun eine LH eine staatliche Unterstützung erhalten, muss genau geprüft werden, wie diese in der Bilanz eingesetzt wird, um genau diese Überschuldung, die genauso zur Insolvenz führen kann, zu verhindern. Meiner Meinung nach kann dies auch ein Grund für die lange anhaltenden Verhandlungen mit der Bundesregierung sein. Jeder Fehler kann hier zu einer sofortigen Insolvenz führen, sollte sich der Staat in einigen Jahren wieder aus dem Unternehmen herausziehen.
Etwas viel Wirtschafts- und Strafrecht, aber ich hoffe ich konnte einen zusätzlichen Diskussionspunkt einbringen...
Sehr informativ, Danke! Wenn es denn so einfach wäre könnten wir es doch alle ;-)
Kommentare (35) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
Ist das mit der Übergangsversorgung wirklich so? Bin mir im speziellen da nicht sicher! Altersversorgung ist ein anderes Thema.
Viele Grüße
Nein es ist (leider) nicht so.
Die Übergangsversorgung ist nicht abgesichert, sie wird aus dem laufenden Geschäft bezahlt, bei einer Insolvenz ist das vorbei - die ÜV Bezieher sehen durch die Finger und sind ein Fall für die Arbeitslose....
Bei der betrieblichen Altersversorgung ist das anders, die ist über den Pensions-Sicherungsverein abgesichert und wird auch nach einer Insolvenz so ggf. weiterbezahlt (ausser der Sicherungsverein schafft es durch das Größenvolumen was dann anfällt nicht mehr
- LH hat ja Rücklagen dafür in Milliardenhöhe - )
Bei einem akutem oder sich anbahnenden Liquiditätsengpass ist es immer notwendig auch eine Insolvenz in Eigenverantwortung zu prüfen. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Gefahr einer Insolvenzverschleppung droht, welche in Deutschland strafrechtlich verfolgt wird. Es ist also völlig normal, dass eine LH sich parallel zu den Verhandlungen mit der Bundesregierung mit dem Thema beschäftigt. Sollten diese nämlich scheitern, braucht es schnell einen Plan B, um sich nicht strafbar zu machen.
Auch das hierfür eine BCG oder Experten auf diesen Fachgeiet zu Rate gezogen werden ist völlig normal, da die Expertise im Konzern für eine solche Art Vorgang einfach nicht vorhanden ist.
Des Weiteren gibt es eine weiteren Grund der Insolvenzverschleppung, die Überschuldung oder der Überschuldungsgrad. Die LH hat einen massiven Abfluss von Aktiva in ihrer Bilanz zu verzeichnen (Wertverlust Flugzeuge, Abfluss Kassenbestände, etc.)und zusätzlich vrstl. einen Abfluss von Gewinnrücklagen im nächsten Jahr. Sollte nun eine LH eine staatliche Unterstützung erhalten, muss genau geprüft werden, wie diese in der Bilanz eingesetzt wird, um genau diese Überschuldung, die genauso zur Insolvenz führen kann, zu verhindern. Meiner Meinung nach kann dies auch ein Grund für die lange anhaltenden Verhandlungen mit der Bundesregierung sein. Jeder Fehler kann hier zu einer sofortigen Insolvenz führen, sollte sich der Staat in einigen Jahren wieder aus dem Unternehmen herausziehen.
Etwas viel Wirtschafts- und Strafrecht, aber ich hoffe ich konnte einen zusätzlichen Diskussionspunkt einbringen...
Sehr informativ, Danke! Wenn es denn so einfach wäre könnten wir es doch alle ;-)