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Keine Entschädigung für unwirksame Kündigungen

Air Berlin Airbus A320
Air Berlin Airbus A320, © Air Berlin

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BERLIN - Trotz unwirksamer Kündigung können frühere Beschäftigte der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin nicht auf eine Entschädigung hoffen.

Nach Angaben von Insolvenzverwalter Lucas Flöther reicht die Insolvenzmasse dafür nicht aus. Das hat Flöther in dieser Woche beim zuständigen Berliner Amtsgericht Charlottenburg angezeigt - bald drei Jahre nach der Insolvenz der einst zweitgrößten deutschen Fluggesellschaft.

Zum Zeitpunkt der Insolvenz im August 2017 hatte der Lufthansa-Konkurrent etwa 8.600 Mitarbeiter, darunter rund 3.500 Flugbegleiter und 1.200 Piloten. Zwei Monate später stellte Air Berlin den Betrieb ein.

Piloten und Kabinenbeschäftigte waren erfolgreich juristisch gegen ihre Kündigungen vorgegangen. Im Februar und Mai dieses Jahres entschied das Bundesarbeitsgericht, dass die Entlassungen wegen eines Formfehlers unwirksam waren.

Eine Entschädigung gibt es dennoch nicht. Die sogenannte Masse-Unzulänglichkeit musste beim Insolvenzgericht angemeldet werden, hieß es aus Unternehmenskreisen. Die Forderungen der Beschäftigten gingen über das hinaus, was bei Air Berlin noch zu holen sei.

In Insolvenzverfahren werden zunächst andere Gläubiger bedient, darunter Banken, Finanzbehörden und die Arbeitsagentur. Unter anderem hatte Air Berlin von der Bundesregierung einen Überbrückungskredit von 150 Millionen Euro erhalten.
© dpa-AFX, aero.de | 31.05.2020 11:08

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Beitrag vom 02.06.2020 - 18:25 Uhr

Ich denke der Insolvenzverwalter hat eine Berufshaftpflichtverischerung die entstehende Kosten aus Arbeitsfehlern übernimmt.
Beitrag vom 02.06.2020 - 16:05 Uhr
@Gordon: Ja!

Ich glaube, das wird nichts.
Der Arbeitgeber war insolvent, da gibt es keinen Lohn mehr. Nur weil es in der falschen Stadt angezeigt wurde, bleibt doch diese Tatsache bestehen.
Aber das ist auch völlig gleichgültig. Wer bei einer Insolvenz wie bedacht wird, ist klar geregelt. Wegen eines Formfehlers wird sich daran nichts ändern.
Diese Diskussion führt zu nichts.


DAs mag alles sein, aber da die insolvente Airline ja auch das Geld hat um diesen nicht so sehr vertrauenswuerdigen Insolvenzverwalter (der vielleicht auch mit der LH-Group zu tun hat, "zu tun hat = auslegungssache!) hat ja auch sein Geld bekommen und Fehler zu machen, die ehemaligen Angestellter der Airline die immer noch auf Erstattungen und ausstehende Forderungen der airberlin warten schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge??

Ja, das war bei Schlecker und Holzmann nicht anders.

Da denke ich ist die Rangfolge der Ausschuettungen von vorhandenen Mitteln falsch!

Okay!
Beitrag vom 02.06.2020 - 15:53 Uhr
@Gordon: Ja!

Ich glaube, das wird nichts.
Der Arbeitgeber war insolvent, da gibt es keinen Lohn mehr. Nur weil es in der falschen Stadt angezeigt wurde, bleibt doch diese Tatsache bestehen.
Aber das ist auch völlig gleichgültig. Wer bei einer Insolvenz wie bedacht wird, ist klar geregelt. Wegen eines Formfehlers wird sich daran nichts ändern.
Diese Diskussion führt zu nichts.


DAs mag alles sein, aber da die insolvente Airline ja auch das Geld hat um diesen nicht so sehr vertrauenswuerdigen Insolvenzverwalter (der vielleicht auch mit der LH-Group zu tun hat, "zu tun hat = auslegungssache!) hat ja auch sein Geld bekommen und Fehler zu machen, die ehemaligen Angestellter der Airline die immer noch auf Erstattungen und ausstehende Forderungen der airberlin warten schauen mit dem Ofenrohr ins Gebirge??
Da denke ich ist die Rangfolge der Ausschuettungen von vorhandenen Mitteln falsch!


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