Betriebsübergang
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Austrian - Betriebsratwahl bestätigt alte Rangordnung

AUA Cockpit
Austrian Boeing 777-200 Cockpit, © Ingo Lang

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WIEN - Drei Monate nach dem Betriebsübergang zu Tyrolean wählten die Crews von AUA, Tyrolean und Lauda Air auf getrennten Listen ihren ersten gemeinsamen Betriebsrat. Wie erwartet, setzte sich der vormalige AUA-Betriebsrat unter Karl Minhard mit künftig neun Vertretern durch. Die Tyrolean-Liste unter Thomas Blaska kam auf  sieben Mandate, die exLauda Liste auf zwei. Ohne Mandat blieb die Liste des inzwischen gekündigten Gewerkschaftvertreters Wolfgang Hable.

Die gemeinsame Neuwahl des Betriebsrat gilt seitens des AUA-Vorstands als Bedingung für die Verhandlung eines neuen, konzernweit gültigen Kollektivvertrags für das fliegende Personal. Derzeit ersetzt eine sog. "Unternehmensrichtlinie" die gekündigten Alt-KVs von Austrian und Tyrolean.

Indes bestätigte die Neuwahl den im Sommer von AUA und Tyrolean Betriebsrat interimistisch bestimmten Vorsitz von exAUA-BR Bordchef Karl Minhard. Die Interimposition von Minhard wurde von der Geschäftsleitung nicht anerkannt.

Minhard gilt als konsensfähig, aber auch als kämpferisch, vor allem in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Kündigung der Alt-Verträge sowie des per 1.Juli 2012 durchgezogenen Betriebsübergangs. Entsprechende Klagen sind nach wie vor gerichtsanhängig.

Gegenüber dem "Standard" erklärte der alte und neue Bordvertreter Karl Minhard aber, "er will nun die gesamte AUA-Gruppe auf eine breite Basis stellen und versuchen mit allen einen Konsens zu erreichen."

Die Fusion der Flugbetriebe von AUA-Mainline und der Regionaltochter Tyrolean mit ihren zum Teil völlig unterschiedlichen Unternehmenskulturen und Karrieremodellen stellt sowohl für die Unternehmensleitung als auch für die Mitarbeiter eine ambititionierte Herausforderung dar.

Im Vorfeld der Betriebsratwahl begrüßte AUA-Sprecher Peter Thier gegenüber aero.at, dass es mit der Wahl einen Arbeitnehmervertreter geben wird, der das gesamte fliegende Personal vertritt. "Unser Ziel ist es, mit dem gewählten Vertreter bald zu Gesprächen für einen gemeinsamen Kollektivvertrag zu finden", so Thier in einer e-Mail.
© aero.at | Abb.: Ingo Lang | 03.10.2012 13:09

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Beitrag vom 04.10.2012 - 11:34 Uhr
@A319-112: Stimmt, danke für den Hinweis.
Seit1.Juli ersetzt eine neue, auf dem ehemaligen Tyrolean-KV basierende "Unternehmensrichtlinie" die alten, gekündigten Kollektivverträge.
Der Bericht wurde entsprechend korrigiert (Update)
MfG
Bob Gedat
Red aero.at
Beitrag vom 03.10.2012 - 21:35 Uhr
An und für sich ein guter Bericht, mit nur einem kleinen Fehler: Es erstetzt nicht eine Betriebsvereinbarung die gekündigten Verträge sondern eine "Unternehmensrichtlinie". Eine Betriebsvereinbarung setzt einen Konsens zw. Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern voraus und wird durch eine Unterschrift der beiden rechtswirksam. Die Unternehmensrichtlinie ist hingegen völlig einseitig beschlossen worden und wurde nie mit dem Personal diskutiert. Ausserdem kann sie von der Geschäftsleitung einseitig geändert werden, was auch regelmäßig vorkommt.


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