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Klagen gegen Kostenbeteiligung an Rückholflügen

Lufthansa in Auckland
Lufthansa in Auckland, © Lufthansa

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BERLIN - Acht Monate nach der beispiellosen Rückholaktion wegen der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung erst gut ein Viertel der veranschlagten Kostenbeteiligung von den Flugpassagieren kassiert.

Einige wollen gegen die Zahlungsbescheide sogar vor Gericht ziehen. Nach einer Antwort des Auswärtigen Amts auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Roman Müller-Böhm, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, gibt es inzwischen 60 Klagen.

Bis zum 16. Dezember zahlten die zurückgeholten Touristen oder Geschäftsreisenden den Angaben des Ministeriums zufolge 10,6 Millionen Euro in die Staatskasse ein. Das entspricht 11 Prozent der im Juni berechneten Gesamtkosten der Aktion von 93,8 Millionen Euro. Das Auswärtige Amt ging damals aber davon aus, dass sich die aus aller Welt zurückgeholten Reisenden insgesamt zu knapp 40 Prozent beteiligen.

Bundesaußenminister Heiko Maas (SPD) hatte die Aktion am 17. März zusammen mit Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften gestartet, nachdem viele Länder wegen der Corona-Pandemie kurzfristig Grenzen geschlossen und Flugverbindungen gekappt hatten. Insgesamt wurden etwa 240 000 Reisende zurückgebracht. Die Reiseveranstalter flogen die Touristen, die bei ihnen gebucht hatten, selbst kostenlos aus.

Für Individualtouristen und andere Rückkehrwillige charterte das Auswärtige Amt selbst Maschinen, die 260 Flüge absolvierten und bis Ende April rund 67 000 Menschen aus rund 65 Ländern zurückbrachten. Die wurden dann ab Juni zur Kasse gebeten.

Die veranschlagten Ticketpreise lagen etwa im Bereich günstiger Economy-Tickets für die jeweiligen Regionen. Für Flüge von den Kanarischen Inseln und Nordafrika mussten 200 Euro gezahlt werden, für das südliche Afrika und die Karibik wurden 500 Euro fällig, Rückkehrer aus Südamerika und Asien mussten 600 Euro zahlen, und wer aus Neuseeland und Australien zurückgeholt wurde, erhielt eine Rechnung über 1.000 Euro.

Bis Mitte Dezember wurden nach der Antwort des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Miguel Berger, 28 728 Zahlungsbescheide versandt. Wie viele davon beglichen wurden, geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Eine Kostenbeteiligung der Passagiere ist im Konsulargesetz festgeschrieben. Außer ihnen beteiligt sich auch die EU mit Zuschüssen an den Flugkosten. Die deutschen Steuerzahler sollten nach den ursprünglichen Berechnungen des AA unter dem Strich noch mit 23 Millionen Euro oder 24 Prozent an der Aktion beteiligt sein.
© dpa-AFX | 28.12.2020 08:01

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Beitrag vom 03.01.2021 - 17:52 Uhr

Ich werde mich auch weiterhin nur an Diskussionen über die im aero-Artikel thematisierte Frage der Kostentragungspflicht für "Rettungsflüge" und deren Rechtfertigung beteiligen.
>
Niemand wird sie hindern! Jeder blamiert sich so gut er kann. Dies ist ein freies Land und die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut.

Wenn sie aber zu einem Artikel zu den Rückholflügen die Flüchtlingsproblematik einführen (ja, das haben sie getan auch wenn sie wortreich versuchen Nebelkerzen zu zünden… Populistische Rhetorik halt, da wird das offensichtliche einfach bestritten.) dann dürfen sie mit Widerspruch rechnen.

Widerspruch kann zum Nachdenken anregen, solange er sachlich und nicht herabsetzend ist - so möchte ich gerne 2021 verfahren.
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Beitrag vom 02.01.2021 - 18:54 Uhr

Ich werde mich auch weiterhin nur an Diskussionen über die im aero-Artikel thematisierte Frage der Kostentragungspflicht für "Rettungsflüge" und deren Rechtfertigung beteiligen.
>
Niemand wird sie hindern! Jeder blamiert sich so gut er kann. Dies ist ein freies Land und die freie Meinungsäußerung ist ein hohes Gut.

Wenn sie aber zu einem Artikel zu den Rückholflügen die Flüchtlingsproblematik einführen (ja, das haben sie getan auch wenn sie wortreich versuchen Nebelkerzen zu zünden… Populistische Rhetorik halt, da wird das offensichtliche einfach bestritten.) dann dürfen sie mit Widerspruch rechnen.
Beitrag vom 02.01.2021 - 17:19 Uhr
Nämlich ALLEIN um die Kostentragung für bestimmte "Rettungsflüge" aus vermeintlichen "Notsituationen".

Aus der deutschen sozialen Hängematte mit Vollkasko für fast alle Lebenslagen lasst sich die Welt leicht und umfangreich kritisieren...
Aber ich drücke Ihnen trotzdem ernsthaft die Daumen, nie in solche Notsituationen zu kommen, aus denen die Menschen flüchten, über die Sie sich so aufregen.

Ich werde mich auch weiterhin nur an Diskussionen über die im aero-Artikel thematisierte Frage der Kostentragungspflicht für "Rettungsflüge" und deren Rechtfertigung beteiligen.

Aha. Dann hat wahrscheinlich ein anderer Nutzer namens "Experte" angefangen, hier Rettungsflüge für Geflüchtete mit Rückholungsflügen für Touristen zu vergleichen bzw. zu verrechnen.

Dieser Beitrag wurde am 02.01.2021 21:26 Uhr bearbeitet.


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