Nachforderung
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Ryanair erhält teure Post von der Deutschen Flugsicherung

Ryanair Boeing 737NG
Ryanair Boeing 737NG, © Flughafen Graz

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LANGEN - Die irische Fluggesellschaft Ryanair muss nachträglich Gebühren an die DFS Deutsche Flugsicherung entrichten. Weil Ryanair die Abfluggewichte seiner Maschinen zu niedrig angab, verlangt die DFS einen Gebührennachschlag von 447.000 Euro von dem Unternehmen, bestätigte DFS-Sprecher Axel Raab am Mittwoch gegenüber aero.de. Eine Rechnung in dieser Höhe sei Ryanair schon Ende Dezember ausgestellt worden.

Kurz vor Weihnachten wurde bekannt, dass Ryanair die Startgewichte seiner Boeing 737 falsch deklariert hatte. Statt der tatsächlich bei Kontrollen festgestellten 75 Tonnen Abflugmasse meldete das Unternehmen im Schnitt nur 67 Tonnen bei der DFS an. Diese berechnete daraufhin geringere Entgelte, als eigentlich zu entrichten gewesen wären.

Die DFS hatte kurz nach Bekanntwerden der Angelegenheit eine Prüfung der Flugpläne bei Ryanair bestätigt, aus denen die tatsächlichen Startgewichte hervorgehen.

Bereits seit November entrichte die Airline die nach den Kontrollen angepassten Entgelte in voller Höhe, sagte Raab. "Wir gehen davon aus, dass Ryanair auch unsere Nachforderung bezahlen wird." Die Gebühren seien für den Zeitraum von 2009 bis Oktober 2012 neu berechnet worden. Über die Nachforderung der DFS hatte zunächst der Dienst "Cargo Forwarder" berichtet.

Ryanair selbst scheint die Angelegenheit doch ein wenig peinlich zu sein. "Ryanairs 737 werden in unterschiedlichen Gewichtskategorien in Übereinstimmung mit dem Boeing Flex-Weight-Programm betrieben", lautete die knappe Antwort aus Dublin auf eine aero.de-Anfrage. Zur aktuellen Nachforderung der DFS wollte sich Ryanair auch auf Nachfrage nicht äußern.
© aero.de | Abb.: Flughafen Graz | 30.01.2013 11:06

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Beitrag vom 01.02.2013 - 12:07 Uhr
Scheint also so, dass es bisher wie eine "Ordnungswidrigkeit" behandelt wurde.

...NCC1701
Beitrag vom 01.02.2013 - 11:36 Uhr
es müssen jetzt alle Betreiber die zugelassenen Gewichte bei Eurocontrol mittels offizieller Dokumente nachweisen, ein Schummeln ist damit nicht mehr möglich
Beitrag vom 30.01.2013 - 18:20 Uhr
Also wenn das einfach so klappt, das man die Gebühr ohne jede Strafe nachzahlt und die Sache ist erledigt, dann ist das doch eine Einladung für alle Airlines das auch mal zu versuchen. Wenn´s raus kommt zahlt man halt einfach nach - fertig.


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