Ein Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vertrat am Donnerstag in einem juristischen Gutachten die Auffassung, dass an Fluggesellschaften nach EU-Recht keine kostenlos zugeteilten Zertifikate mehr ausgegeben werden dürfen, wenn diese ihre Tätigkeit eingestellt haben.
Demnach hat die Deutsche Emissionshandelsstelle vollkommen legitim die Ausgabe von zuvor zugesagten Emissionszertifikaten für die Jahre 2018 bis 2020 an Air Berlin aufgehoben, da die Fluggesellschaft den Flugbetrieb wegen Insolvenz 2017 beendet hatte.
Die inzwischen insolvente Air Berlin war als Luftverkehrsgesellschaft für den Ausstoß von CO2 emissionshandelspflichtig. Die Deutsche Emissionshandelsstelle teilte der Airline für die Handelsperiode 2013 bis 2020 kostenlose Luftverkehrsberechtigungen zu.
Nachdem Air Berlin die Flugtätigkeit wegen Insolvenz 2017 eingestellt hatte, hob die Behörde die kostenlose Zuteilung der Emissionszertifikate auf.
Der Insolvenzverwalter beklagt die fehlende Ermächtigungsgrundlage. Außerdem habe die Fluggesellschaft die für das Jahr 2017 zugeteilten Berechtigungen bereits vor August 2017 verkauft und auf den Bestand der für 2018 zugeteilten Berechtigungen vertraut, argumentiert er.
Nach EuGH-Angaben sind die strittigen Berechtigungen nach dem Börsenpreis am Tag des Antragseingangs etwa 77 Millionen Euro wert. Das befasste Verwaltungsgericht Berlin legte dem Gerichtshof hierzu eine Reihe von Fragen vor. (Rechtssache C-165/20 Air Berlin)
Die Emissionszertifikate sind wertvoll, weil sie knapp sind und gehandelt werden können. Sie berechtigen Besitzer zum Ausstoß von Treibhausgasen, schaffen aber auch einen Anreiz, sie einzusparen.
Ein Urteil des EuGH in dem Verfahren wird in den kommenden Monaten erwartet. Auf dessen Grundlage wird dann das Verwaltungsgericht Berlin über den konkreten Fall entscheiden müssen.
Mögliche Ansprüche gegen Etihad Airways
Air Berlin-Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte Ende August ankündigt, einen möglichen Anspruch gegen die einstige Großaktionärin Etihad Airways über mindestens 500 Millionen Euro an Investoren zu verkaufen. Etihad Airways hatte Air Berlin eine Garantie ausgestellt, letztlich aber nicht eingelöst, argumentiert der Verwalter.
Durch den Verkauf der rechtshängigen Forderung soll das Insolvenzverfahren von Air Berlin um Jahre abgekürzt werden.
© dpa-AFX | Abb.: Air Berlin | 23.09.2021 13:07
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