Flug DE1439
Älter als 7 Tage

Condor-Flug auf den Kanaren notgelandet

LANZAROTE - Ein Condor-Flug ist kurz nach dem Start in Lanzarote mit Ziel Hamburg wegen eines Triebwerksschadens in Fuerteventura notgelandet. Dort habe die Maschine sicher aufsetzen können, teilte eine Airline-Sprecherin am Samstag mit.

Direkt nach dem Start am Freitag hatte es demnach eine Störung an einem der Triebwerke gegeben, verbunden mit Knallgeräuschen.

Flug DE1439, © YSL
 
Die Piloten hätten das in solchen Fällen übliche Verfahren eingeleitet und eine Luftnotlage erklärt, um priorisiert auf dem Ausweichflughafen landen zu können.

Die 209 Passagiere und acht Crew-Mitglieder von Condor Flug 1439 konnten der Sprecherin zufolge die Boeing 757-300 D-ABOB auf normalem Weg verlassen. Zu Schaden kam niemand. Am Samstag sollte aus Frankfurt eine Ersatzmaschine kommen und die Reisenden an ihren Zielflughafen Hamburg bringen.
© dpa-AFX, aero.de | 08.01.2022 13:26

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Beitrag vom 12.01.2022 - 12:30 Uhr
Luftrecht-Anwalt Dr. Roland Winkler zu dem Thema
Notlandung oder die Sicherheitslandung: Bei einer Notlandung hat der Pilot keine freie Wahl, ob er landen will oder nicht: Er kann das Luftfahrzeug nicht mehr zu einem Platz steuern, weil schwerwiegende technische Probleme aufgetreten sind oder weil er aus gesundheitlichen Gründen zu einer sicheren Führung nicht mehr in der Lage ist – er muss unverzüglich runter.

Und auch hier wird fälschlicherweise suggeriert, dass eine Notlandung immer eine Landung außerhalb eines Flugplatzes ist ("Er kann das Luftfahrzeug nicht mehr zu einem Platz steuern..."). Beispiele für Notlandungen auf einem Flugplatz gibt es jedoch mehr als genug, siehe mein posting vom 10.01.2021


Dieser Beitrag wurde am 12.01.2022 12:31 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 11.01.2022 - 22:33 Uhr
Okay - danke. Kann natürlich auch eine sprachliche Begriffsdefinition (hier aus dem Englischen Manual) sein und deshalb nicht so wie im ATPL-Luftrecht erklärt.
Es ist eben so, dass das Flugzeug technisch gesehen beispielsweise auch in Agadir oder Sevilla o.ä. landen können, je nach dem, was die sicherste Lösung gewesen wäre. In diesem Fall haben sich die Piloten für Fuerteventura entschieden.
Luftrecht-Anwalt Dr. Roland Winkler zu dem Thema
Notlandung oder die Sicherheitslandung: Bei einer Notlandung hat der Pilot keine freie Wahl, ob er landen will oder nicht: Er kann das Luftfahrzeug nicht mehr zu einem Platz steuern, weil schwerwiegende technische Probleme aufgetreten sind oder weil er aus gesundheitlichen Gründen zu einer sicheren Führung nicht mehr in der Lage ist – er muss unverzüglich runter. Bei einer Sicherheitslandung hat der Pilot dagegen mehr Alternativen und auch mehr Zeit, sich einen geeigneten Landeplatz auszusuchen – was den entscheidenden Unterschied zur Notlandung ausmacht. Anlass kann hier Orientierungsverlust, drohender Treibstoffmangel oder ein unvorhergesehener Wetterumschwung sein.
Beitrag vom 11.01.2022 - 11:43 Uhr
Es überrascht mich sehr, dass vielen der Unterschied zwischen einer Notlandung und einer Sicherheitslandung wohl nicht ganz klar zu sein scheint. Aber hier in der Fachbranche erwarte ich da doch mehr Sachkompetenz als z.B. bei all den anderen Normalo-Medien.
Stichwort Sachkompetenz, da habe ich mal in meinem alten Manual nachgeschaut. Da steht (aus dem Englischen übersetzt und zusammengefasst)...
Eine Notlandung ist eine Landung, die aus einer Notlage heraus durchgeführt ist. Notlagen können ua. sein technische Probleme, Medical, Bombendrohung, Entführungen usw. Unerheblich für die Definition ist ob es sich um eine "forced" Landung handelt zB. Ausfall aller Triebwerke oder "unforced" nach Entscheidung der Crew durchgeführt wird. Notlandungen können auf Flughäfen oder freiem Gelände durchgeführt werden, unterwegs oder auch am vorgesehen Zielort.
In der nächsten Ebene findet eine Spezifizierung statt, die die Art der Landung beschreibt. In diesem Fall wäre das eine "precautionary" Sicherheitslandung. Man hätte grundsätzlich weiterfiegen können, hat sich aber aufgrund der technischen Probleme zur Sicherheit für eine umgehende Landung entschieden.

Danach wären beide Bezeichnungen grundsätzlich richtig und je nach Betrachtung und Detail käme die jeweilige zur Anwendung.


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