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Das Gericht sieht in dem Betriebsübergang "vordergründig" keine Gesetzesübertretung, in seinem Urteilspruch misst es dem Arbeitnehmerschutz aber eine "besondere Bedeutung" bei. Demnach soll die umstrittenene Sanierungsmaßnahme auf Kosten der vom Betriebsübergang betroffenen Mitarbeiter gehen. Betriebsrat und Gewerkschaft haben gegen die per Juli 2012 vollzogene Übernahme des Flugbetriebs durch die Regionaltochter Tyrolean Airways geklagt. Durch Auflösung von Rückstellungen bei Pensionen und Abfertigungen verbuchte die AUA im Vorjahr einen bilanziellen Sondergewinn von rund 65 Millionen Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In einer ersten Stellungnahme zeigt sich AUA-Chef Jaan Albrecht überrascht, dass mit dem Urteil die gängige Praxis des Betriebsübergangs bei Konzern-Restrukturierungen insgesamt in Frage gestellt wird. "Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten im Instanzenweg ausschöpfen, um auch rechtlich unseren Restrukturierungskurs abzusichern", so Albrecht in der Aussendung.
Unabhängig vom Gerichtsurteil hofft Albrecht aber, dass die mit dem Betriebsrat geführten Gespräche zu einem neuen Kollektivvertrag zu einer tragfähigen Lösung am Verhandlungstisch führen. Albrecht betont gleichzeitig die Verantwortung des Managements alles zu tun, um die Wettbewerbsfähigkeit der AUA sicher zu stellen.
Im Ö1-Morgenjournal (ORF) vom Dienstag appelliert Albrecht an den Betriebsrat um Einsicht, dass man mit der alten Kostenstruktur so nicht mehr weitermachen könne. Auf einer Pressekonferenz am Dienstag mahnt AUA-Betriebsrat Karl Minhard hingegen eine Intensivierung der Verhandlungen an. Der seit über einem Jahr KV-lose Betriebszustand müsse so schnell wie möglich beendet werden, stattdessen halte die AUA-Leitung an einem "Crash-Kurs" fest.
Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zur Nachwirkung des alten Kollektivvertrages steht jedoch noch aus. Der OGH hatte Austrian Airlines im Juni darüber informiert, dass er zur Klärung einzelner Rechtsfragen noch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) befragen müsse.
Während der OGH nur die Frage der Nachwirkung des gekündigten Kollektivvertrages des ehemaligen Austrian Bordpersonals klären soll, hat das Arbeits- und Sozialgericht Wien alle konkreten arbeitsrechtlichen Auswirkungen des Betriebsübergangs behandelt. Formal hat dieses Verfahren keine Auswirkung auf die Entscheidung des OGH.
Update 3.9.2013, 15:45
© aero.at | Abb.: Ingo Lang | 02.09.2013 21:35
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