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Delta vergütet Boardingzeiten

Delta Airbus A321neo
Delta Airbus A321neo, © Delta

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ATLANTA - Delta regelt die Bezahlung von Flugbegleitern neu - ab Juni vergütet die Airline anteilig auch Boardingzeiten.

Erst wenn alle Passagiere auf ihrem Platz sitzen und die Türen verriegelt sind, beginnt die bezahlte Arbeitszeit: Blockstunden sind nach wie vor eine zentrale Kennziffer für die Vergütung von Flugbesatzungen weltweit.

Delta weicht davon ein Stück weit ab. Die Airline will ihren Flugbegleitern ab 1. Juni auch die Boardingzeit mit 50 Prozent des Regelsatzes vergüten.

Die Neuregelung unterstreiche, "wie wichtig Ihre Rolle an Bord ist, um einen sicheren und pünktlichen Start jedes Fluges zu gewährleisten", teilte Delta den 20.000 Flugbegleitern in einem Memo mit.

Delta hebt die Boardingzeiten auf Kurz- und Mittelstrecken von 35 auf 40 Minuten an - der Schritt soll die Pünktlichkeit verbessern und hatte Forderungen nach einer Berücksichtigung der Boardingzeiten beim Gehalt der Flugbegleiter neu entfacht. Laut Delta wird die Einbeziehung die Gehälter im Schnitt um vier Prozent erhöhen.
© aero.de | 28.04.2022 05:51

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Beitrag vom 01.05.2022 - 16:36 Uhr
@EricM
Ich bin immer wieder erstaunt, welches pauschal schlechte Menschenbild bei solchen Diskussionen oft durchblickt- auch wenn das in diesem Fall mit einem Smiley garniert wurde...

Mal ehrlich, Eric … sind Sie wirklich so erstaunt, wenn man so liest, was B757767 von sich gibt? Der berichtet von Mitarbeitern, denen ihr Arbeitsvertrag anscheinend völlig am Arsch vorbei geht. Da werden fingierte Krankmeldungen (möglichst kurzfristig, damit der Arbeitgeber auch richtig geschädigt wird) mit Managemententscheidungen rechtfertigt. Oder einfach die alte ‚Whatsaboutism‘-Kiste ausgepackt.
Ich denke spätestens jetzt sollte Ihr Erstaunen in nüchternes Akzeptieren übergehen.
Beitrag vom 01.05.2022 - 13:02 Uhr
@contrall55 , @Ein Leser dieser...

Alles klar, einen schönen Restsonntag. VG
Beitrag vom 01.05.2022 - 12:12 Uhr
Nur noch zur Klarstellung aus meiner Sicht:
Ja habe ich. Und zwar die komplette Diskussion vom ersten Beitrag an.

Noch eines vorweg: ich schreibe nicht, weil ich unbedingt Recht haben will. Auch jetzt nicht.

Zuerst gab es meine "naive" Frage und die Antwort darauf von @CB..., welche bei mir - ob des Inhalts - Verwunderung auslöste. Denn die Aussage war: es wird (bei den meisten Airlines) nur die Zeit zwischen 'Tür zu' und 'Tür auf' bezahlt.

Was Sie defacto mit Ihrem:

"Mit dem Grundgehalt wird die eigentliche Arbeitszeit entlohnt und für bestimmte Tätigkeiten werden Zulagen bezahlt. In diesem Fall gibt es die Zulagen in der sogenannten Blockzeit. "

"bestätigt" haben.
Nein, das habe ich nicht bestätigt, zumal sich meine Aussage nicht auf Sie oder dem vorherigen Post bezog und auch etwas anderes aussagt.

Denn die Blockzeit ist gleich 'eigentliche' Arbeitszeit, ist gleich Grundgehalt. Und nur in dieser gibt es Zulagen für bestimmte Tätigkeiten (Ihre Aussage, richtig?).
Falsch! (Eigentliche) Arbeitszeit beginnt mit Flugvorbereitung und endet mit Flugnachbereitung. Dafür gibt es ein Grundgehalt. Für Blockstunden gibt es zusätzlich Zulagen. So steht es in meinem Beitrag.
Ich habe Blockstunden und eigentliche Arbeitszeit nie gleichgesetzt sondern explizit unterschieden in "eigentliche Arbeitszeit" und zulagenberechtigte Blockstunden.

Nun ist aber die Blockzeit laut Wikipedia und deutsche Luffahrtrecht:

"Im deutschen Luftfahrtrecht ist in § 2 Abs. 4 2. DV LuftBO die Blockzeit „die Zeit zwischen dem erstmaligen Abrollen eines Luftfahrzeugs aus seiner Parkposition zum Zweck des Startens bis zum Stillstand an der zugewiesenen Parkposition mit abgestellten Triebwerken."
Das ist wohl richtig.

Was nach Ihrem Beitrag bedeuten würde (Zulagen nur in der Blockzeit): für die Vor- und Nachflugtätigkeit (also Nichblockzeit) gibt es nichts.
Falsch! Diese Zeiten werden mit dem Grundgehalt vergütet. Auch gemäß meinem Beitrag.

Nur deshalb habe ich mich an Ihrer Definition "eigentliche Arbeitszeit" gestört.
Habe ich nicht so definiert.



Dieser Beitrag wurde am 01.05.2022 12:24 Uhr bearbeitet.


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