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Bund fordert EU zu Zwangsgutscheinen im Luftverkehr auf

Check-In Terminal 3
Check-In Terminal 3, © Austrian Airlines Group

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BERLIN - Die Bundesregierung hat die EU-Kommission einem Bericht des Magazins "Business Insider" zufolge aufgefordert, der schwer getroffenen Luftfahrtindustrie mit der Erlaubnis zu Zwangsgutscheinen unter die Arme zu greifen. Die Zustimmung der Fluggäste wäre nicht mehr erforderlich. Es soll jedoch eine Härtefallregelung geben.

Eine Lösung gegen die finanziellen Folgen der Corona-Krise für die Branche bestehe darin, Fluggesellschaften zu erlauben, "Rückerstattungsansprüche auch ohne Zustimmung des Fluggastes temporär in Form von Gutscheinen erfüllen zu dürfen". So zitierte "Business Insider" am Mittwoch aus einem Brief der Minister Andreas Scheuer (CSU, Verkehr), Christine Lambrecht (SPD, Verbraucher) und Peter Altmaier (CDU, Wirtschaft) an EU-Verkehrskommissarin Adina Valean.

"Die gegenwärtigen Liquiditätsprobleme der Luftfahrtunternehmen beruhen zu einem nicht unerheblichen Teil auch auf Erstattungsansprüchen, die den Fluggästen infolge der wegen der Corona-Pandemie annullierten Flüge (...) zustehen", betonen die Minister demnach in dem auf Dienstag datierten Schreiben.

Falls aber Airlines deswegen in die Insolvenz getrieben würden, seien die Gutscheine für die Kunden wertlos. Das gemeinsame Ziel müsse lauten, "den europäischen Flugverkehrsmarkt über die Krise hinaus in seiner Struktur zu erhalten und dabei auch die Interessen der Fluggäste im Blick zu behalten".

Das Bundeskabinett hat bereits eine Gutscheinlösung bei abgesagten Reisen beschlossen, die EU-Kommission muss aber noch zustimmen. Verbraucherschützer hatten diese Regelung abgelehnt.

Die Minister fordern dem Bericht zufolge nun, dass die Brüsseler Behörde eine "Auslegungshilfe" veröffentlichen solle, wonach eine Zustimmung der Fluggäste zu den Gutscheinen schon jetzt nicht nötig ist.

Außerdem solle die Kommission eine entsprechende Verordnung ändern, dass dies rückwirkend seit dem 8. März möglich ist. Die Interessen der Fluggäste könnten durch eine Härtefallregelung "angemessen geschützt werden" sowie durch eine Einlösung des Gutscheins, falls dieser bis 31. Dezember 2021 nicht genutzt wird.
© dpa, aero.de | 09.04.2020 05:17


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