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Gegen dieses Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ließ das Bundesverwaltungsgericht keine Revision zu, wie die Pressestelle des Leipziger Gerichts am Dienstag bestätigte. Bürgerinitiativen hatten die Entscheidung zuvor publik gemacht. Der Flughafen hatte sein Schallschutzprogramm schon nach dem OVG-Urteil nachgebessert.
© dpa-AFX | 28.01.2014 10:48
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