Berufung
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AUA-Betriebsübergang vor dem EuGH

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Austrian Headquarter Wien, © Ingo Lang, Edition Airside

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WIEN - Das Oberlandesgericht Wien unterbrach die Berufung der AUA bis eine Beurteilung des Europäischen Gerichthofs vorliegt. In erster Instanz entschied im Herbst das Arbeitsgericht, der Betriebsübergang zur Tochter Tyrolean sei unstatthaft, weil die AUA damit bestehende Kollektivverträge ausgehebelt habe.

In dem anhängigen Verfahren beklagt Gewerkschaft und Betriebsrat-Bord eine Vorteilnahme der AUA durch Aufkündigung des geltenden Kollektivertrags. Im Gegenzug kündigte die Gewerkschaft den durch den Betriebsübergang für alle AUA-Crews wirksam gewordenen KV der Tochterairline Tyrolean. Seit Juli 2012 werden alle AUA-Flüge von der Konzerntochter  durchgeführt, auf Basis einer provisorischen Unternehmensrichtlinie.

Das Arbeitsgericht befand in erster Instanz eine konzerninterne Betriebsauslagerung sei nicht rechtens, wenn dadurch lediglich bestehende Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern abgebaut werden. So entlastete der Betriebsübergang die AUA-Bilanz unter anderem von Pensionsrückstellungen in dreistelliger Millionenhöhe. Ohne diesen Effekt und eine Kapitalspritze von 140 Millionen EUR durch die Mutter Lufthansa hätte der AUA im Jahr 2012 ein Negativkapital gedroht.

Während Austrian stets betonte, der Übergang sei rechtlich gedeckt, droht dem Unternehmen eine erhebliche Rückbelastung, sollte der EuGH in der erst im nächsten Jahr erwarteten Empfehlung das Ersturteil bestätigen. Parallel dazu verhandeln Unternehmen und das fliegende Personal einen neuen Kollektivvertrag, mit dem Ziel einer internen Einigung. Erfolgreich abgeschlossen wurden inzwischen die Verhandlungen mit den Mitarbeitern des Bereichs Boden und Technik.

Nach einem stringenten Sanierungprogramm mit geplanten Kosten- und Ertragsverbesserungen in Höhe von 240 Millionen EUR, rechnet die AUA zum Jahresabschluß 2013 mit einem Gewinn, im niedrigen zweistelligen Bereich.
© aero.at | 30.01.2014 11:55

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Beitrag vom 30.01.2014 - 14:43 Uhr
Ist AUA bilanziell wirklich so wertvoll oder doch nur "aua"!
Die AUA ist ein hochprofessioneller Betrieb, aber eher strategisch wertvoll als bilanziell.
Man könnte auch sagen, Teil 2 der Wiedervereinigung, zumindest in der Luft.
Mit dem späten (lufthoheitlichen) Schulterschluss von Berlin und Wien reicht der geeinte (Markt)Einfluss jetzt wieder von der Nordsee bis ans Schwarze Meer. :)
Beitrag vom 30.01.2014 - 14:25 Uhr
Ist AUA bilanziell wirklich so wertvoll oder doch nur "aua"!
Beitrag vom 30.01.2014 - 14:15 Uhr
@Runway
Die AUA beurteilt das Risiko rückwirkender Ansprüche als sehr gering, vor allem bei den "abgefertigten" Piloten,
Deswegen gebe es auch keinen Plan B (Quote Albrecht). Bei den noch fliegenden AUA-Crews wird das Thema ja in den neuen KV "hinein verhandelt". Kommt es da zu einer Einigung (was sehr wahrscheinlich ist), würden Gewerkschaft und BR die Klage ohnehin zurückziehen (müssen), weil das sicher Voraussetzung der Vereinbarung wäre.

Persönlich rechne ich mit einer salomonischen Empfehlung aus Brüssel, zumal die AUA wie auch Tyrolean einem nationalen Konzernverbund angehören. Ähnlich der Situation Lufthansa und Germanwings. Eine "europäische" Entscheidung hätte ja noch mal eine ganz andere Dimension.

Gruß Bob


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