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FAA erweitert ETOPS-Freigabe für Boeing 787

United Boeing 787
United Boeing 787, © United
SEATTLE - Die amerikanische Luftfahrtbehörde FAA hat Boeing eine erweiterte ETOPS-330-Freigabe für den Dreamliner erteilt. Damit darf das Flugzeug künftig kürzere Direktrouten über Ozeanen und Wüsten wählen, die sich weiter von Ausweichflugplätzen entfernen. Zunächst gilt die Freigabe nur für amerikanisch registrierte Dreamliner.

Die Luftfahrtbehörde "Federal Aviation Administration" (FAA) habe die erweiterte ETOPS-Freigabe am Mittwoch erteilt, meldete Boeing. Künftig dürfe die Boeing 787 auch Routen über entlegenen Regionen wählen, bei denen sie im Fall eines planerisch angenommenen Triebwerksausfalls erst nach 330 Minuten im Einmotorenflug einen Ausweichflughafen erreichen könne. Seit 2011 verfügte die 787 erst über eine ETOPS-180-Zulassung, also eine höchstzulässige Flugzeit von 180 Minuten im Einmotorenflug

Für die ETOPS-Zulassung muss das Flugzeug über erweiterte Reservesysteme, wie zusätzliche Batteriekapazität, elektrische Ausweich-Schaltmöglichkeiten und eine leistungsstärkere Feuerlöschanlage verfügen und im Einsatz nach besonders strengen Vorgaben überwacht werden. Auch die Besatzungen müssen sich für die ETOPS-Regeln qualifizieren. Außerdem muss die statistische Zuverlässigkeit eines ETOPS-Flugzeugmusters der Luftfahrtbehörde jeweils im praktischen Flugbetrieb einer Airline nachgewiesen werden.

Für Boeing bedeutet die jüngste Freigabe einen strategischen Vertrauensbeweis der Behörde und die Bestätigung, dass die anfänglichen technischen Probleme mit den Batterien, behördlich anerkannt, überwunden sind. Damit kann die Boeing 787 ihr Haupteinsatzgebiet auf Langstrecken ohne Einschränkungen und wie geplant abdecken. Die erweiterte Genehmigung bedeutet kürzere Flugrouten und weniger Verbrauch.

Zunächst gilt die jüngste FAA-Freigabe nur für amerikanisch registrierte Dreamliner. Außerdem ist jeweils noch eine Airline-spezifische Zulassung erforderlich. Die jüngste FAA-Freigabe dürfte aber auch von zahlreichen anderen Luftfahrtbehörden übernommen werden. Der bisher einzige US-Betreiber des Dreamliners ist United.

"Unsere Kunden erwarten sehnlichst, ihren 787-Betrieb auszuweiten", sagte Boeing-787-Programmvorstand Larry Loftis. "Wir sind begeistert, dass diese Fähigkeiten, für die wir das Flugzeug von Anfang an ausgelegt hatten, nun zertifiziert worden sind." Boeing hat bisher 146 Dreamliner an 19 Kunden ausgeliefert. Über 60 Kunden haben 1030 Flugzeuge bestellt.
© www.flugrevue.de/Sebastian Steinke | 30.05.2014 10:46

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Beitrag vom 31.05.2014 - 06:24 Uhr
Auf jeden Fall wünschen wir dem "deadliner" alles Gute wegen seiner bisher doch eher zweifelhaften Zuverlässigkeit.

Welch geistreicher Kommentar...
Beitrag vom 31.05.2014 - 03:54 Uhr
Auf jeden Fall wünschen wir dem "deadliner" alles Gute wegen seiner bisher doch eher zweifelhaften Zuverlässigkeit.
Beitrag vom 30.05.2014 - 15:13 Uhr

„…Die Luftfahrtbehörde "Federal Aviation Administration" (FAA) habe die erweiterte ETOPS-Freigabe am Mittwoch erteilt, meldete Boeing. Künftig dürfe die Boeing 787 auch Routen über entlegenen Regionen wählen, bei denen sie im Fall eines planerisch angenommenen Triebwerksausfalls erst nach 330 Minuten im Einmotorenflug einen Ausweichflughafen erreichen könne. Seit 2011 verfügte die 787 erst über eine ETOPS-180-Zulassung, also eine höchstzulässige Flugzeit von 180 Minuten im Einmotorenflug…“
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So wie sich das liest, bezieht sich das Thema ETOPs auch nur auf die Zuverlässigkeit von Triebwerken bei der Reichweitenfreigabe über kritischen Gebieten.
Wie wird denn das Gesamtsystem „Flugzeug“ für solche Reichweitenüberlegungen betrachtet?
Wie verkürzen sich denn die planerischen Reichweiten und die Erreichbarkeit von Ausweichflughäfen bei einem „Weiterflug in niedrigeren Flughöhen“ z.B. infolge eines Druckverlusts in der Druckkabine, wenn man starke Gewitter und/oder Gebirgszüge plötzlich umfliegen muss und oder sie einfach aus anderen Gründen nicht mehr überfliegen kann?
.
Gibt es denn da auch Reichweitenbegrenzungen bei der Streckenplanung, die ggf. die ETOPs-Grenzen nichtig machen könnten oder wie werden andere Faktoren berücksichtigt bei der Streckenplanung berücksichtigt?
 http://avherald.com/h?article=43a4ac26&opt=0
oder einem Strukturschaden ähnlich wie diesem
 http://www.google.de/imgres?imgurl=http%3A%2F%2Fwww.travelandtourworld.com%2Fwp-content%2Fuploads%2F2013%2F07%2FAn-Ethiopian-Airlines-Boeing-787-Dreamliner-plane-2049042.jpg&imgrefurl=http%3A%2F%2Fwww.travelandtourworld.com%2Fnews%2Farticle%2Fuk-investigators-pick-elt-causing-fire-on-787-dreamliner%2F&h=409&w=615&tbnid=_UW-zqsB5UUMzM%3A&zoom=1&docid=MXAz2K8JUMj8aM&ei=RlyIU9nOL_Tb4QTTqYHYBQ&tbm=isch&iact=rc&uact=3&dur=353&page=2&start=30&ndsp=38&ved=0CIkCEK0DMDk





Bei ETOPS wir das Gesamtsystem Flugzeug betrachtet. Es ist genau festgelegt welche Bauteile davon betroffen sind. Fällt eines der Bauteile aus, welche z.B. in der MEL zu finden sind, darf kein ETOP Flug durchgeführt werden. Kann z.B. ein Standby Generator sein oder.......aber ein normaler ohne Etops Bedingungen!

Auch muß die Airline,welche ETOPS fliegen will, dafür zertifiziert sein, sowie das Wartungsprogramm dieser. Das beinhaltet zum Beispiel Meldungen, bei bestimmten Findings, während der Wartung.

Man sieht ETOPS ist allein mit den Triebwerken nicht getan.


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