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Die Verordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Ausbreitung sei dementsprechend ergänzt worden, teilte der Senat am Donnerstag mit. Damit werde eine zwischen dem Bund und den Bundesländern abgestimmte einheitliche Regelung umgesetzt. Diese betreffe zudem Menschen, die auf dem Land- oder Seeweg aus einem anderen Staat nach Hamburg einreisen.
Um grenzüberschreitende Infektionsketten zu stoppen, hatte das Corona-Krisenkabinett am Montag beschlossen, für alle Einreisenden eine 14-tägige Quarantäne anzuordnen. Da außer Berufspendlern, Lastwagenfahrern und anderen speziell definierten Gruppen ohnehin kaum noch Ausländer einreisen dürfen, betrifft diese Regelung in erster Linie Deutsche und Ausländer, die dauerhaft in Deutschland leben.
Quarantäne-Ausnahmen gelten laut Senat unter anderem für Menschen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter transportieren. Auch Bau- und Saisonarbeitskräfte, Angehörige von Streitkräften oder Polizeivollzugsbeamte, die aus dem Einsatz im Ausland zurückkehren, sowie Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen seien nicht betroffen.
© dpa | 09.04.2020 17:47
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