Austrian hatte ihren Flugbetrieb 2012 in die billigeren Strukturen von Tyrolean ausgelagert und sich so vom alten Kollektivvertrag gelöst. Ganz so einfach darf sich ein Unternehmen eines teuren Tarifwerks aber nicht entledigen, urteilte der EuGH.
Bis einvernehmlich ein neues Tarifwerk verhandelt sei, wirke der alte Vertrag nach. Dies dürfte im Umkehrschluss allerdings auch für den alten Tarifvertrag von Tyrolean gelten, den die Gewerkschaft im Gegenzug gekündigt hatte.
Das letzte Wort hat jetzt der Oberste Gerichtshof Österreichs. Er muss die Ansprüche des fliegenden Personals und des Konzerns auseinanderdividieren.
Viel wird Austrian nach dem Entscheid des EuGH dabei wohl nicht gewinnen - auf die Lufthansa-Tochter dürften unter dem Strich Belastungen in Millionenhöhe zukommen und das Gewinnziel auf tönere Füße stellen.
© aero.de | 11.09.2014 16:13
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