Die zentrale Terminalvorfahrt des Flughafen Berlin Brandenburg bei Nacht., © Alexander Obst, Marion Schmieding / Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Verwandte Themen
Der vom Amtsgericht Cottbus erlassene Strafbefehl sei rechtskräftig, teilte die Staatsanwaltschaft Neuruppin am Montag mit. Danach muss Großmann zusätzlich eine Geldauflage von 200.000 Euro zahlen.
Laut dem Strafbefehl hatte Großmann vor seiner Berufung zum Technikchef noch als Berater des BER einen Planungsauftrag vermittelt. Dafür habe er von einer Bieterfirma Vorteile für sein Unternehmen im Umfang von fast einer halben Million Euro verlangt.
Flughafenchef Hartmut Mehdorn hat sich zufrieden über den Strafbefehl gegen seinen Ex-Technikchef wegen Bestechlichkeit und Betrugs gezeigt. "Wir sehen durch die Ermittlungsergebnisse unseren Weg der Null-Toleranz-Linie gegenüber Korruption bestätigt", teilte Mehdorn am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft habe den Korruptionsverdacht gegen Großmann sehr schnell erhärten können, lobte er.
© dpa | 27.10.2014 15:52
Kommentare (2) Zur Startseite
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.
Beim Schwarz (bei Herrn Professor Dr. Schwarz) hat das nicht funktioniert. Der hat aus juristischer Sicht alles richtig gemacht ind bekommt entsprechendes Geld. Vielleicht schickt er aber noch eine Klage wg. Rufschädigung raus. Dr. Körtgen - ein gefeuerter Technikchef - mag nun auch auf entgangenes Entgelt usw. klagen.
Sich nun in die Position zu stellen "uuups .. da war wohl was ..." zu stellen, zeigt mehr als klar auf, das man als "Projektleiter" völlig versagt hat!