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Konditionen des sogenannten Special Pro-Rate Agreement (SPA) für Lufthansa Zu- und Abbringer in Frankfurt bleiben einstweilen in Kraft. Das hat der BGH auf eine Condor-Beschwere entschieden.
Der Beschluss setzt eine vorläufige Entscheidung des OLG Düsseldorf außer Kraft, nach der Lufthansa nicht länger an das Abkommen gebunden war. Condor hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Ein finales BGH-Urteil wird gegen Jahresende erwartet, meldet "Reuters".
Mit einer Bande über das Bundeskartellamt streiten Lufthansa und Condor seit drei Jahren über die Zubringerdienste und -konditionen. Lufthansa hatte das SPA 2021 gekündigt, der konzerneigene Ferienflieger Discover Airlines und Condor stehen in Frankfurt in direktem Wettbewerb.
Condor hatte daraufhin das Kartellamt eingeschaltet. Tatsächlich verpflichtete die Bonner Wettbewerbsbehörde Lufthansa zur Fortsetzung des Vertrags.
Im Mai 2024 setzte das Oberlandesgericht Düsseldorf den Bescheid allerdings wegen "ernstlicher Zweifel" an der Rechtmäßigkeit in einstweiligen Verfahren außer Kraft.
OLG: Politische Einflussnahme
Der OLG-Beschluss liest sich als ziemliche Klatsche für das Bundeskartellamt. Die Richter sehen Anzeichen für eine Befangenheit der Kartellbehörde, da das Verfahren "nicht unbeeinflusst von politischen Interessen" geführt worden sei - im Hintergrund zog offenbar das Bundeswirtschaftsministerium die Strippen.
Das OLG geht zudem von einem groben Rechtsfehler des Bundeskartellamts aus, "weil die relevanten Märkte grundsätzlich nicht flugnetzbezogen, sondern streckenbezogen abzugrenzen sind" - Bus- und Bahn sind nach Ansicht der Richter zumindest innerhalb Deutschlands ebenfalls geeignete Zubringer.
Nach Medieninformationen wollte Lufthansa den Zubringervertrag mit Condor mit dem Wechsel auf den Winterflugplan am 27. Oktober auf ein Interlining herabsetzen. Lufthansa und Condor hatten zuletzt auf laufende Verhandlungen zwischen den Fluggesellschaften verwiesen.
© aero.de | Abb.: Condor | 25.10.2024 08:36
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