Air Berlin
Älter als 7 Tage

Codeshare mit Etihad nur bis Mitte Januar verlängert

airberlin Airbus A320
Air Berlin Airbus A320, © Günter E. Bergmann

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BERLIN - Der Bund hat die umstrittenen Gemeinschaftsflüge der Air Berlin und ihres Partners Etihad noch einmal genehmigt. Zwei Tage vor Beginn des Winterflugplans teilte das Verkehrsministerium am Freitagabend mit, die 31 strittigen Strecken "werden Etihad Airways letztmalig und befristet bis zum 15.01.2016 ermöglicht".

So sollen Nachteile für Passagiere vermieden werden. Damit verschafft die Regierung aber auch der angeschlagenen Air Berlin etwas Luft. Aus dem Unternehmen hatte es Warnungen vor einem Aus für die Airline gegeben, sollten die Flüge nicht genehmigt werden.

Nun müssen die Fluggesellschaften bis Januar eine Lösung finden, wie sie den wichtigen Umsatzbringer Codesharing ersetzen.

Dabei nimmt die eine Airline Passagiere der anderen mit, beide können so ihr Streckennetz erweitern. Die 31 Gemeinschaftsverbindungen sind aber nicht durch das Luftverkehrsabkommen Deutschlands mit den Vereinigten Arabischen Emiraten gedeckt, wie das Ministerium hervorhob.

Insgesamt seien 83 Codeshare-Verbindungen angemeldet worden; die Airlines hatten zuvor von 65 gesprochen. Als strittig galten von Air Berlin durchgeführte Gemeinschaftsflüge, die Etihad mit eigenem Gerät nicht durchführen dürfte. Dies betrifft unter anderem die Strecken von Berlin und Stuttgart nach Abu Dhabi.

Vor der Entscheidung des Ministeriums hatte sich Etihad gerichtlich etwas Luft verschafft. Das Verwaltungsgericht Braunschweig sicherte die strittigen Flüge bis zum 8. November. Etihad hatte dort eine einstweilige Verfügung beantragt.

Seit Beginn 2012 hatten die deutschen Behörden alle Codeshare-Flüge mit Air Berlin genehmigt. Allein Air Berlin erwirtschaftet mit den Codeshares nach eigenen Angaben jährlich 140 Millionen Euro Umsatz zusätzlich. Für den Winterflugplan hatten Passagiere beider Airlines schon 82.000 Reisen auf diesen Routen gebucht, hieß es.

Etihad-Chef James Hogan warnte noch am Freitagnachmittag vor schwerwiegenden, wahrscheinlich sogar nachhaltigen Schäden für Air Berlin, sollten die Flüge nicht genehmigt werden. Er warnte vor schwerwiegenden Problemen für die Passagiere vor allem während der Hochsaison zu Weihnachten und Neujahr. Zumindest diese Probleme sind nun abgewandt.

Das Bundesverkehrsministerium schon vor einem Jahr und nochmals im Frühjahr für den Sommerflugplan deutlich gemacht, dass die Flüge nur noch ausnahmsweise genehmigt werden und zu Gesprächen über den nun beginnenden Winterflugplan aufgerufen. Dazu kam es in der vergangenen Woche, jedoch ohne Ergebnis.

Das Ministerium schlägt nun vor, die Codeshare-Verbindungen beispielsweise in Interlining-Dienste zu überführen. Dabei kann die eine Fluggesellschaft Tickets im Namen der anderen ausstellen, die Flugnummer bleibt anders als beim Codesharing jedoch erhalten. Air Berlin wollte sich am Freitag nicht zur neuesten Entwicklung äußern.
© dpa-AFX | Abb.: Günter E. Bergmann | 23.10.2015 18:59

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Beitrag vom 25.10.2015 - 21:20 Uhr
Da hast Du aber einiges klargestellt. Liest sich sehr nach einem objektiven, aber durchaus motivierten Mitarbeiter der Air Berlin. Schön, dass nach all den herunterziehenden Lästereien hier auch mal so etwas zu lesen bekommt!
@Wassermann: Im Ernst jetzt?
Eigentlich ist Dein Beitrag so unqualifiziert, dass er garnicht beachtet werden sollte. Aber es gibt Dinge klarzustellen:
1. AB zahlt Steuern. Allein schon 140 Mio Luftverkehrsabgabe!
2. AB hat noch nie gegen geltendes Recht verstoßen
3. Codeshares wurden nun zum 8. mal genehmigt, da wird sich auch zukünftig ein Anspruch daraus ableiten lassen
4. LH ist Vorreiter für Codeshares und betreibt diese ohne Rechtsgrundlage z.B. nach Südafrika
5. AB erhielt noch nie Subventionen und verlangt diese auch nicht
6. AB wird nicht pleite gehen weil sie die besten Mitarbeiter der Welt hat!
Beitrag vom 24.10.2015 - 23:12 Uhr
Airbaer: Im Ernst, die Luftverkehrsabgabe zahlt der Passagier, egal ob den Flug AB, LH oder sonst wer durchführt. Die Gebühr wird mit dem Ticket eingezogen. Die Zahlung dieser Abgabe bedeutet nicht, dass Ihr Unternehmen Steuern zahlt!

Wenn Fluggesellschaften die selben Abgaben für Kerosin wie Autos, Schiffsverkehr und Bahn zahlen würden, wäre sicher das Geschäft vieler Fluggesellschaften gefährdet, denn das wäre ein Vielfaches Ihrer Luftverkehrsabgabe. Wenn also Auto, Bahn, LKW und Schifffahrt Energiesteuern zahlen und der Flugverkehr nicht, dann darf man das schon als Subvention bezeichnen, auch wenn sie das so nicht sehen wollen.

Die besten Mitarbeiter, ich möchte Ihnen nicht widersprechen, sind aber im Kapitalismus kein Maßstab. Bei Codeshare halte ich mich etwas zurück!
Beitrag vom 24.10.2015 - 16:29 Uhr
Teilweise Meinunge, die mich sehr zum schmunzeln bringen.

Es gibt bilaterale Vertraege, die die Routen regeln.

Wenn Ethiad meint, dagegen verstossen zu duerfen, nur weil es einen Anteil bei AB gekauft hat, dann zeugt das wieder vom rechtsverstaendnis der verantwortlichen dort.

Ich bezweifel auch, das der codeshare so essentiell ist; ob das noch eine AB oder eine Ehtiad Flugnummer zusaetzlich dransteht ist wohl eher sekundaer.


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