Gemeinschaftsflüge
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Etihad schreibt Air-Berlin-Codeshare noch nicht ab

Etihad Vorstandschef James Hogan
Etihad Vorstandschef James Hogan, © aero.de

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ABU DHABI - "Letztmalig und befristet bis zum 15. Januar 2015" genehmigte das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) Air Berlin und ihrem Partner Etihad am vergangenen Freitag doch noch 31 umstrittene Gemeinschaftsflüge für die erste Winterhälfte. Etihad und Air Berlin lesen das behördliche Einlenken als Etappensieg.

"Es wird weitere Verhandlungen zwischen den beteiligten Aufsichtsbehörden geben", sagte Etihad-Chef James Hogan laut "Gulf Times" am Dienstag beim IATA Aviation Day in Abu Dhabi. Verloren gibt man die Gemeinschaftsflüge in Abu Dhabi noch lange nicht.

Die bisherigen Treffen der VAE Luftfahrtbehörde GCAA mit Vertretern des Bundesverkehrsministeriums verliefen zumindest nach deutscher Darstellung allerdings eher frostig. Man stritt über die Auslegung des Luftlinienplans, einem Annex zum Luftfahrtabkommen, das unter anderem Codeshareflüge regelt.

Deutschland habe die Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad die letzten sieben Flugplanperioden genehmigt, betonte Hogan. Auch habe Etihad vor ihrem Einstieg 2012 "sehr klar gemacht", dass man mit Air Berlin gemeinsame Flüge durchführen werde.

Für den Winter 2015/2016 meldeten Etihad und Air Berlin 83 Codeshare-Verbindungen an. Als heikel gelten von Air Berlin durchgeführte Gemeinschaftsflüge, die Etihad mit eigenem Gerät unstrittig nicht durchführen dürfte. Dies trifft unter anderem auf die Strecken von Berlin und Stuttgart nach Abu Dhabi zu.

Vor der Verlängerung durch das LBA hatte Etihad per Einstweiliger Verfügung einen kurzen Aufschub gerichtlich durchgesetzt und so einen juristischen Teilerfolg errungen. Vor dem Verwaltungsgericht Braunschweig werde es einen weiteren Termin in der Sache geben, sagte Hogan.

Die Codeshare-Flüge sind für Air Berlin mit 140 Millionen Euro ein kaum verzichtbarer Umsatzbringer und laut Hogan eine "wichtige Säule" im Sanierungsplan des neuen Air-Berlin-Chefs Stefan Pichler. "Es geht hier nicht um Etihad."

Allein im ersten Jahr nach ihrem Einstieg mit knapp 30 Prozent pumpte Etihad gut eine halbe Milliarde Euro in Air Berlin und verdoppelte ihren Einsatz später, um Air Berlin in der Luft zu halten.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Air Berlin | 28.10.2015 16:03

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Beitrag vom 30.10.2015 - 19:43 Uhr
Auf das sich niemand auf den Schlips getreten fühlt, aber es heisst und schreibt sich E T I H A D. Genau wie es nicht Q U A T A R heisst, sondern Q A T A R.

Wenn die Rechtslage so klar und eindeutig ist, wieso wurden und werden denn immer wieder Ausnahmen gemacht? Aus reiner Nettigkeit? Oder weil es vielleicht doch nicht so eindeutig geregelt ist, ergo eine rechtliche Grauzone ist?
Beitrag vom 30.10.2015 - 17:00 Uhr
@Guido
Leider kennen Sie erneut die Fakten nicht und das macht Diskussionen mit Ihnen so mühsam und unproduktiv.

Dem schliesse ich mich an.

@jasonbourne
Können Sie nicht einfach mal recherchieren, bevor Sie Ihre Posts raushauen? Sind meist nur ein paar Clicks und schon wären Sie im Bilde. Aber nicht wieder bei Bild oder Twitter.

Das liegt ja nahe das die Luftverkehrsabkommen die aktuellen Codeshares nicht decken, was ja auch der Fall ist. Strittig ist imo ob aus der Genehmigung der Codeshares durch das LBA bereits ein Gewohnheitsrecht entstanden ist- darum dreht sich imo auch der Streit vor Gericht.
Fakt ist, das im aktuellen Luftverkehrsabkommen Ethiad Fluege an 4 oder 5 dt. Airports rechtlich defintiv zugelassen sind. Die anderen im Codeshare sind auch unter AB Geraet zuminderst strittig, wahrscheinlich aber unzulaessig. Das klaeren gerade die Gerichte.

Von aktuell 83 beantragten Codeshares sind nur 31 strittig und befristet. Der Rest ist bereits genehmigt.

Ist das relevant?

Ich habe nirgends gegenteiliges Behauptet.

Man muss nicht jedes Detail kennen, um sich ein Urteil bilden zu koennen.
Ethiad hat aus einem Lutverkehrsabkommen das Recht einige Flughaefen anzufliegen, unterlaeuft dieses Abkommen aber mit Hilfe der COdeshares von AB Fluegen - die bisher das LBA aber genehmigt hatte.

Mit ihnen beiden zu diskutieren ist mir aber schon im EW A330 Thread auf den Keks gegangen, zu rechthaberisch sind sie beiden aufgetreten und inhaltlich sowie relevant argumentieren war auch nicht so ihres.
Beitrag vom 30.10.2015 - 16:29 Uhr
@Guido
Leider kennen Sie erneut die Fakten nicht und das macht Diskussionen mit Ihnen so mühsam und unproduktiv.

Dem schliesse ich mich an.

@jasonbourne
Können Sie nicht einfach mal recherchieren, bevor Sie Ihre Posts raushauen? Sind meist nur ein paar Clicks und schon wären Sie im Bilde. Aber nicht wieder bei Bild oder Twitter.

Das liegt ja nahe das die Luftverkehrsabkommen die aktuellen Codeshares nicht decken, was ja auch der Fall ist. Strittig ist imo ob aus der Genehmigung der Codeshares durch das LBA bereits ein Gewohnheitsrecht entstanden ist- darum dreht sich imo auch der Streit vor Gericht.
Fakt ist, das im aktuellen Luftverkehrsabkommen Ethiad Fluege an 4 oder 5 dt. Airports rechtlich defintiv zugelassen sind. Die anderen im Codeshare sind auch unter AB Geraet zuminderst strittig, wahrscheinlich aber unzulaessig. Das klaeren gerade die Gerichte.

Von aktuell 83 beantragten Codeshares sind nur 31 strittig und befristet. Der Rest ist bereits genehmigt.

Dieser Beitrag wurde am 30.10.2015 16:32 Uhr bearbeitet.


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