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Älter als 7 Tage

Etihad und Air Berlin müssen weiter um Codeshare bangen

BERLIN - Im Streit über Gemeinschaftsflüge von Air Berlin und Etihad Airways ist noch offen, wann das von Etihad angerufene niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entscheiden wird. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts am Dienstagnachmittag auf Anfrage in Lüneburg mit.

Die Beschwerde von Etihad gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig sei dort am Montag eingegangen und am Dienstag per Fax an das OVG in Lüneburg geschickt worden. (Az.: 7 ME 4/16)

Etihad Airways Boeing 787-9
Etihad Airways Boeing 787-9, © Etihad Airways

"Die Verfahrensakten liegen dem Oberverwaltungsgericht derzeit noch nicht vor", sagte die Sprecherin. Auch eine Begründung sei bisher nicht eingegangen, einen Entscheidungstermin gebe es noch nicht. Zunächst werde der für Luftverkehrsrecht zuständige 7. Senat die Begründung abwarten, dann könnten die Beteiligten sich äußern.

Das Verwaltungsgericht in Braunschweig hatte Ende Dezember in einem Eilverfahren entschieden, dass die angeschlagene Air Berlin auf 31 Strecken ab dem 16. Januar keine Gemeinschaftsflüge mit Etihad mehr anbieten darf. Etihad hatte angekündigt, den Beschluss anzufechten. Der Staatskonzern aus Abu Dhabi will, dass das Codesharing weiter in vollem Umfang erlaubt bleibt.

Dabei verkauft Etihad Air-Berlin-Flüge als eigene. Etihad ist mit einem Anteil von 29,2 Prozent größter Aktionär und hat Air Berlin bereits finanziell unterstützt. Die gemeinsame Vermarktung von Flügen ist für Air Berlin ein wichtiger Geschäftspfeiler.

Der Streit hatte sich am Montag verschärft. Etihad warf der Bundesregierung Protektionismus zugunsten der deutschen Konkurrentin Lufthansa vor.

Das Braunschweiger Luftfahrtbundesamt hatte die Genehmigung auf Grundlage des Luftverkehrsabkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten nur bis zum 15. Januar erteilt. Von der Gerichtsentscheidung nicht betroffen sind 52 andere Codeshare-Flüge, die das Bundesamt genehmigt hatte.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: FMG | 06.01.2016 12:07

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Beitrag vom 08.01.2016 - 18:34 Uhr
Ich glaube, ihm ging es um die Werbewirkung, angeboten werden sollen diese Flüge dann nicht mehr als Codeshare, aber es soll außer der Flugnunmer alles nach Etihad aussehen.

Richtig!
Wen interessiert schon die Flugnummer!
Die Perzeption und vor allem die Qualität sind entscheidend...
Beitrag vom 07.01.2016 - 17:08 Uhr
Wäre es EY denn eigentlich erlaubt, Flüge mit AB Flugnummer über deren Website zu vermarkten? Dann wäre das ganze ja wirklich nur eine Phantomdiskussion ...

vielleicht interessant:
'Der kleine Codesharing-Zusatz auf dem Ticket "operated by..." kann bis zu 600 Euro wert sein. Es lohnt sich also, darauf zu achten.'
 Alles, was Sie über Codesharing-Flüge wissen sollten.
Beitrag vom 07.01.2016 - 15:09 Uhr
Egal, ob der Codeshare weiterläuft oder nicht: Etihad muss dafür sorgen, dass ihre enge Verbindung zu Air Berlin publik wird. Entweder über großformatige Anzeigen (teuer) oder durch Zeitungsberichte (kostenlos!).
Air Berlin betreibt ja schon einige Flieger mit Etihad-Schriftzug. Sollen sie halt "Etihad Europe" oder "Etihad Berlin" drauf schreiben (frei nach: aus "Darwin" wird "Etihad Regional"); drunter noch "powered by Air Berlin" und alles ist legal!
Lustig für die ehemalige Staatsairline Lufthansa (man erinnert sich?) wird es dann, wenn Ryan Feeder für die Bogos macht...


Ein Umbenennen von Air Berlin legalisiert diese Flüge nicht! Den Air Berlin fliegt mit deutschem AOC, sprich sie unterliegen immer den deutschen Bestimmungen, ob sie nun XY Airlines, Air Berlin oder Etihad Europa heißen ist egal.

Und sie haben nur ein Flugzeug mit Etihad Logos ;-)

Ich glaube, ihm ging es um die Werbewirkung, angeboten werden sollen diese Flüge dann nicht mehr als Codeshare, aber es soll außer der Flugnunmer alles nach Etihad aussehen.


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