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Mit dem Maßnahmenpaket soll das Ansteckungsrisiko für die Lungenkrankheit Covid-19 bei einem Wiederanlauf des Flugverkehrs nahezu ausgeschlossen werden, hieß es.
Es wurde deutlich, dass es an deutschen Flughäfen bislang keine einheitliche Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in den Terminals gibt. Bislang haben dies nur die Länder Berlin, Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen für den gesamten Flughafen angeordnet, wie ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel einräumte.
In den übrigen Ländern herrsche bislang nur ein Gebot beziehungsweise eine Tragepflicht an den Punkten Luftsicherheitskontrolle und Gepäckrückgabe. Er sei aber optimistisch, dass die anderen Länder nachziehen, sagte Beisel.
Der Verband empfiehlt den Flughäfen, die Passagierprozesse zu entzerren. So sollten mehr Check-In-Schalter öffnen und mehr Busse verkehren, wenn die Passagiere aufs Vorfeld gefahren werden müssten.
In den Wartezonen müssten Sitzplätze gesperrt und Schlangen so organisiert werden, dass auch seitlich der Mindestabstand eingehalten werden könne. Bei Umsetzung der Vorschläge verliere die Infrastruktur 20 bis 50 Prozent ihrer Leistungsfähigkeit, es könnte also nur noch die Hälfte der vorherigen Passagierzahl abgefertigt werden.
Weiter wenden sich die deutschen Flughäfen gegen Medizin-Checks beim Ein- oder Aussteigen. Wärmebildkameras oder Fiebermessungen seien nicht geeignet, Träger des Coronavirus zu identifizieren, heißt es unter Berufung auf Fachuntersuchungen. Sollten Checks behördlich angeordnet werden, würden die Flughäfen Fragebögen bevorzugen, die von den Passagieren auszufüllen wären.
© dpa | Abb.: Flughafen Frankfurt | 19.05.2020 12:36
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