Flug 4U-9525
Älter als 7 Tage

149 Opfer, 1 Täter und viel Arbeit für Gerichte

Trauerflor auf der Lufthansa-Facebookseite
Trauerflor auf der Lufthansa-Facebookseite, © facebook.com/lufthansa

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LE VERNET - Am 24. März 2015 zerschellte ein deutscher Airbus in den Alpen. Ein Jahr danach gedenken Angehörige erneut ihrer Lieben. Die Absturzursache war lange vor dem ersten Jahrestag geklärt, es war die Absicht des Copiloten Andreas L. Jetzt beschäftigt 4U9525 vor allem Anwälte und Gerichte.

Vor Beginn der Gedenkfeier für die Opfer des Germanwings-Absturzes hat Lufthansa-Chef Carsten Spohr seinen Willen für "konstruktive Lösungen" bei den Entschädigungen für die Angehörigen bekräftigt.

Lufthansa fürchtet eine Millionenklage in den Vereinigten Staaten. Eigentlich lässt sich dort kein Gerichtsstand begründen. Weil Andreas L. einen Teil seiner Ausbildung an der Lufthansa Flugschule in Phoenix absolvierte, könnte sich am Ende allerdings doch ein US-Gericht für zuständig erklären.

"Wir haben von Anfang an gesagt, wir werden uns großzügig zeigen und haben uns auch im ersten Jahr großzügig gezeigt", sagte Spohr am Donnerstag in Le Vernet in der Nähe des Absturzortes in den französischen Alpen.

Trotzdem tobt hinter den Kulissen ein Streit um Geld und vor allem auch um eine Mitschuld der Lufthansa an dem Absturz. Der Konzern sei nach dem Absturz schnell wieder zur Tagesordnung übergegangen und habe den Fall seinen Juristen überlassen, beklagen sich zahlreichen Anhörige.

"Wir sind heute nach Le Vernet gekommen, um der Opfer zu gedenken und ihnen die Ehre zu erweisen", sagte Spohr. "Dieser tragische Absturz hat unglaubliches Unglück über viele, viele Menschen gebracht. Dieses Unglück können auch wir nicht lindern, aber wir können zumindest den Angehörigen beistehen."

Die streng abgeschirmte Zeremonie in der französischen Gemeinde begann am Vormittag. Um 10.41 Uhr, dem Zeitpunkt des Absturzes von einem Jahr, war eine Schweigeminute vorgesehen. Erwartet wurden in dem kleinen Ort mehr als 600 Angehörige der Opfer.

Der psychisch kranke Copilot Andreas L. hatte den Airbus A320 am 24. März 2015 absichtlich in den Felsen gesteuert. Flug 4U9525 war auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf. Alle 150 Menschen an Bord starben, 72 davon aus Deutschland. 51 der Opfer stammten aus Spanien.
© aero.de, dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 24.03.2016 11:09

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Beitrag vom 30.03.2016 - 08:11 Uhr

Ich habe vollsten Verständnis für Tun der Angehörigen. Wenn mein Kind bei einem Flugzeugabsturz (oder bei einem Amoklauf oder durch ärztlichen Kunstfehler) ums Leben kommen würde, will ich wissen, wer Schuld trägt und ich will, dass der Schuldige bestraft wird. Sühne mag ein niedriger Beweggrund sein, aber ich würde so empfinden.

Sollte also die Lufthansa eine Mitschuld am Absturz haben (was ich wirklich nicht hoffe), dann sollte es dem Unternehmen auch weh tun. Und das geht halt über Geld.
Genau so sollte auch ein Arzt bei einem Kunstfehler hart bestraft werden.

Dass man mir meine Trauer auf diesem Weg 'abkaufen' kann, halte ich für ausgeschlossen.

Das mag aber bei just_my_2_cent anders sein.

Eine Frage dazu :

Wenn es nur um die Schuldfrage geht,warum verklagen sie (die Angehörigen ) dann die LH nicht in Deutschland ?

@ chris7891

Haben Sie es nicht richtig gelesen? Mir ginge es um Schuld UND Sühne!

Christliche Barmherzigkeit ist leider nicht so mein Ding.
Ich bin eben nicht ein Gutmensch, ich will nicht die andere Wange auch hinhalten.

Wenn durch den Fehler des Fahrdienstleiters von Bad Aibling mein Kind gestorben wäre, hätte ich ein Problem damit, wenn dieser mit einer Woche Sozialdienst im Altenheim davonkommt.

Auch wenn ich genau weiß, dass es falsch ist, habe ich Verständnis für die Folterandrohung des Frankfurter Polizeipräsidenten an Markus Gäfgen (Kindesentführung 2002), vor allem wenn es mein Kind betreffen würde.

Und genau so verstehe ich auch die Angehörigen der Absturzopfer. Wenn die den Eindruck hätte, das Unternehmen hat einen Fehler gemacht, dann soll das Unternehmen dafür auch bestraft werden - und nicht mit Sozialarbeit im Altenheim, wie das wahrscheinlich am Gerichtsstand in Deutschland passieren würde.

Und nochmal zum Anfang der Diskussion: Die Behauptung war ja: "Die Aussicht auf einen dicken Dollarscheck hilft über jede Trauer hinweg!"
Darüber haben sich hier die meisten Foristen aufgeregt und das völlig zu Recht: Die Höhe der Entschädigung hat nichts mit der Trauer zu tun!
Beitrag vom 30.03.2016 - 01:36 Uhr
Weil die Flugschule in USA ihren Sitz hat und man der Meinung ist dass Herr L. bereits dort ausgesiebt hätte werden müssen.

Weil die Flugschule in den USA sitzt und die einzige Entity ist zu der man Argumentativ einen gute Weg findet, die LH am Ende doch bezahlen muss und es deutlich mehr Schadensersatz gibt.

Das Herr L. bereits da ausgesiebt gehoert haette ist liefert doch nur eine Begruendung die einigermassen argumentierbar ist vor Gericht, jeder weiss das es Bullshit ist.
Beitrag vom 29.03.2016 - 23:05 Uhr
Weil die Flugschule in USA ihren Sitz hat und man der Meinung ist dass Herr L. bereits dort ausgesiebt hätte werden müssen.


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