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Lufthansa will trotz Ufo-Streiks alle Flüge durchführen

Lufthansa Kabine
Lufthansa Kabine, © Lufthansa Group

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FRANKFURT - Die Folgen des für Sonntag angekündigten Warnstreiks bei der Lufthansa sind weiterhin nicht absehbar. Die Lufthansa hält den fünfstündigen Ausstand der Flugbegleiter zwar weiterhin für rechtswidrig, hatte aber bis Mittwochmittag noch keine Einstweilige Verfügung beantragt.

Man prüfe weiter rechtliche Schritte, erklärte eine Unternehmenssprecherin in Frankfurt. Sie wies Berichte zurück, dass das Unternehmen Flugbegleiter eingeschüchtert oder bedroht habe.

Es sei lediglich noch einmal klar gemacht worden, dass Streik-Teilnehmer erfasst würden und kein Gehalt für die Zeit bekommen. Weitere arbeitsrechtliche Folgen würden geprüft.

Intern bereite man sich natürlich vor und suche beispielsweise Freiwillige, die Schichten von Streikenden übernehmen könnten, erklärte die Sprecherin. In der Zeit von 06.00 bis 11.00 Uhr sind am Sonntag rund 160 Lufthansa-Abflüge von München und Frankfurt geplant. Nur diese werden von Ufo mit einem Warnstreik bedroht. Lufthansa will sämtliche Flüge stattfinden lassen.

Die Ufo hat indessen einen Termin für die bereits beschlossene Neuwahl ihres Vorstands bekannt gegeben. Sie soll am 14. Februar 2020 unter Leitung eines unabhängigen Wahlvorstands stattfinden, wie die Gewerkschaft ihren Mitgliedern mitteilte.

Damit ziehe man die Wahl rund drei Monate vor, erklärte der Ufo-Vizevorsitzende Daniel Flohr. Es sei aber keine Reaktion auf die rechtlich nicht haltbare Kritik der Lufthansa.

Der Konzern hält den amtierenden Vorstand für nicht vertretungsfähig und hatte in den vergangenen Monaten wiederholt verlangt, einen satzungsgemäßen Vorstand aufzustellen.

In einem Gerichtsverfahren wird sogar der Status der Ufo als tariffähige Gewerkschaft in Frage gestellt. Das Unternehmen erklärte daher: "Die satzungskonforme Aufstellung der Ufo ist ein Baustein von vielen, die im sogenannten Statusverfahren betrachtet werden."
© dpa | Abb.: Lufthansa | 16.10.2019 13:00

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Beitrag vom 16.10.2019 - 21:08 Uhr
>> Eine Gewerkschaft mit einem juristisch "nicht handlungsfähigen" Vorstand könnte also durchaus einen extrem wirksamen Streik organisieren und durchführen, nur wäre dieser dann juristisch gesehen illegal und alle TeilnehmerInnen könnten für seine Folgen persönlich haftend gemacht werden und auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung belangt werden.

Und genau dies ist eben nicht so, so hätte es die Lufthansa gerne und spielt bei den Angestellten genau diese Angstkarte

"Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die dem Aufruf einer Gewerkschaft zu einem (Warn-)Streik oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen folgen wollen, auf die Rechtmäßigkeit eben dieses Aufrufs vertrauen können und ihr Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG wahrnehmen dürfen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit eines Streiks trägt grundsätzlich die aufrufende Gewerkschaft – nicht einzelne Arbeitnehmer*innen."

Diese, oder auch ähnliche lautende Rechtsauffassung(en) sind mit wenig Mühe schnell zu finden.

Sicher - und ganz sicher ist es Angstmache, mit der die Belegschaft eingeschüchtert werden soll. Aber Sie können genauso schnell mit genauso wenig Mühe genau entgegengesetzte Rechtsauffassung(en) finden. Ein höchstrichterliches Grundsatzurteil zu dem Thema steht aus. Deshalb bestreitet Lufthansa ja auch, dass die UFO derzeit überhaupt eine Gewerkschaft sei = nach dem Grundsatz: eine Gewerkschaft wird wie ein Verein erst durch einen juristisch "handlungsfähigen Vorstand" zu einer Gewerkschaft konstituiert. So gesehen wäre der von Ihnen zitierte Rechtssatz völlig richtig und zutreffend und doch für die Betroffenen völlig irrelevant. Und dann ließe sich noch ebenso über den Begriff des Vertrauensschutzes in diesem konkreten Fall diskutieren.

Die "Rechtmäßigkeit" (im juristischen Sinne!) dieses Streiks hängt derzeit von offenen Gerichtsverfahren ab - und das IST für die Betroffenen ein Risiko. Oder andersherum formuliert: Die UFO-Führung hat mit ihrer dilatorischen Behandlung der formaljuristischen Aspekte ihrer Vorstandsangelegenheiten ihren Mitgliedern überhaupt keinen Gefallen getan.
Beitrag vom 16.10.2019 - 15:47 Uhr
>> Eine Gewerkschaft mit einem juristisch "nicht handlungsfähigen" Vorstand könnte also durchaus einen extrem wirksamen Streik organisieren und durchführen, nur wäre dieser dann juristisch gesehen illegal und alle TeilnehmerInnen könnten für seine Folgen persönlich haftend gemacht werden und auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung belangt werden.<<


Und genau dies ist eben nicht so, so hätte es die Lufthansa gerne und spielt bei den Angestellten genau diese Angstkarte

"Grundsätzlich müssen Beschäftigte, die dem Aufruf einer Gewerkschaft zu einem (Warn-)Streik oder anderen Arbeitskampfmaßnahmen folgen wollen, auf die Rechtmäßigkeit eben dieses Aufrufs vertrauen können und ihr Grundrecht nach Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG wahrnehmen dürfen. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit eines Streiks trägt grundsätzlich die aufrufende Gewerkschaft – nicht einzelne Arbeitnehmer*innen."

Diese, oder auch ähnliche lautende Rechtsauffassung(en) sind mit wenig Mühe schnell zu finden.


Dieser Beitrag wurde am 16.10.2019 15:47 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 16.10.2019 - 14:53 Uhr
Verstehe ich nicht. Wieso streikt eine Gewerkschaft, die aktuell keinen Handlungsfähigen Vorstand hat?

Wenn die UFO keinen Streik mehr auf die Beine stellen kann, dann braucht sie keinen neuen Vorstand mehr wählen.
Dann ist Schluss.

"Handlungsfähig" ist hier ein juristischer Begriff. Es geht darum, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Vorstandsmitglieder in der gesetzlich vorgeschriebenen Form in ihr Amt gekommen sind - wenn nein, dann wären alle ihre Beschlüsse und alle von ihnen erteilten Weisungen nichtig. Eine Gewerkschaft mit einem juristisch "nicht handlungsfähigen" Vorstand könnte also durchaus einen extrem wirksamen Streik organisieren und durchführen, nur wäre dieser dann juristisch gesehen illegal und alle TeilnehmerInnen könnten für seine Folgen persönlich haftend gemacht werden und auch mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen bis hin zur Kündigung belangt werden. Ich gehe davon aus, dass die Lufthansa darauf abzielt. Umgekehrt kann eine Gewerkschaft einen juristisch "handlungsfähigen Vorstand" haben, der aber in der außerjuristischen Realität nichts auf die Reihe bekommt und für die Belegschaft nichts erreicht. Das wäre dann wohl schon eher im Sinne der Lufthansa.

Dieser Beitrag wurde am 16.10.2019 14:56 Uhr bearbeitet.


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