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Er wolle zwar nicht über "ungelegte Eier" spekulieren, sagte er, doch für den Fall der Fälle wäre "klar, dass die EU-Kommission oder wir uns den gesamten betroffenen Markt anschauen würden und dabei auch im Blick hätten, ob auf bestimmten Strecken eine zu hohe Marktmacht entstünde".
Schon jetzt überprüfe das Kartellamt, ob der Wet-Lease von 38 Jets von Air Berlin an Lufthansa in Ordnung gehe, sagte Mundt der Redaktion.
"Für die EU ist diese Kooperation kein Zusammenschluss im Sinne des europäischen Rechts, wir prüfen das jetzt nach dem deutschen Kartellrecht. Immerhin würde von der künftigen Air Berlin ein Drittel der Flotte für den Hauptwettbewerber fliegen. Es gibt da bisher keinerlei Vorentscheidung."
© ots, aero.de | Abb.: Ingo Lang | 23.12.2016 10:05
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