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Die meisten Kläger machten Ansprüche gemäß der Fluggastverordnung der Europäischen Union geltend, sagte Gerichtssprecher Jens Buck am Donnerstag. Einige Fluggäste klagten auch auf Schadenersatz, weil ihnen eine gesamte Pauschalreise entgangen sei.
Der Ferienflieger Tuifly hatte am 7. Oktober 2016 seinen Betrieb wegen massenhafter Krankmeldungen seiner Besatzungen fast komplett eingestellt. Auch an weiteren Tagen gab es Flugausfälle.
Tuifly lehnte Entschädigungen zunächst ab. Das Unternehmen argumentierte damit, dass die massenhaften und äußerst kurzfristigen Krankmeldungen ein außergewöhnlicher und nicht vermeidbarer Umstand im Sinne von höherer Gewalt gewesen seien.
Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind Fluggesellschaften im Fall eines Streiks von einer Entschädigungszahlung befreit. Ob die Krankmeldungen auch als solches unabwendbares Ereignis aufzufassen sind, sei rechtlich strittig, sagte Buck.
Nach Einschätzung des Sprechers gibt es in Zusammenhang mit den Flugausfällen vermutlich noch weitere Gerichtsverfahren an anderen Amtsgerichten. Neben der Klage in Hannover, am Sitz des Unternehmens Tuifly, hätten Reisende auch die Möglichkeit, am Abflugsort zu klagen.
© dpa | 12.01.2017 16:15
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