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Das Vorhaben kombiniere zwei grundsätzliche Datenschutzprobleme im Sicherheitsbereich, kritisiere Voßhoff: Es schaffe zum einen eine weitere Vorratsdatenspeicherung, bei der jährlich Fluggastdaten zu etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland unterschiedslos abgeglichen und über fünf Jahre gespeichert würden. Zudem würden sämtliche Flugreisende mit abstrakten Gefährderprofilen abgeglichen.
"Die Daten dienen dem Generieren von Verdächtigen, also dem Aufspüren von Reisenden, die eine Gefahr darstellen könnten und den Sicherheitsbehörden noch nicht bekannt sind", heißt es in dem Schreiben.
Ob ein solcher Abgleich mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei, sei noch nicht geklärt, monierte Voßhoff. Das Gesetz solle bis zu einer erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht verabschiedet werden.
Mit dem Fluggastdatengesetz wollen Bundesregierung und Koalition eine EU-Richtlinie umsetzen.
© dpa-AFX | 24.04.2017 06:31
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