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Fraport und die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) einigten sich auf einen außergerichtlichen Vergleich, wie beide Seiten am Freitag in Frankfurt mitteilten. Zu den Details wurde Stillschweigen vereinbart.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatten im vergangenen Juli in einem Grundsatzurteil den Arbeitskampf der Vorfeldlotsen im Februar 2012 als rechtswidrig gewertet, weil einzelne Forderungen der Gewerkschaft in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen.
Die Bundesrichter gaben im Gegensatz zu den Vorinstanzen in Hessen einer Schadenersatzklage von Fraport statt (Az.: 1 AZR 160/14). Einen Schadensatzanspruch der Fluggesellschaften Lufthansa und Air Berlin, die ebenfalls geklagt hatten, verneinten die Bundesarbeitsrichter.
Fraport hatte die Forderung für Einnahmeverluste infolge Hunderter ausgefallener Flüge auf rund 5,2 Millionen Euro beziffert. Nach Angaben von GdF-Chef Matthias Maas vom Freitag liegt der nun vereinbarte Vergleich "weit unterhalb der ursprünglichen Klageforderung".
© dpa-AFX, aero.de | 14.07.2017 11:06
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