Flugsicherheit
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USA verschärfen Kontrollen elektronischer Geräte

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TSA, © TSA

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NEW YORK - Die US-Regierung hat verschärfte Sicherheitskontrollen an Flughäfen für elektronische Geräte im Handgepäck angekündigt.

Wie die US-Transportsicherheitsbehörde (TSA) am Mittwoch (Ortszeit) weiter mitteilte, werden künftig ausnahmslos alle Geräte überprüft, die größer als ein Smartphone sind. Das schließt auch e-Reader, iPads, Tablets anderer Hersteller sowie Notebooks ein. Als Grund gab die Behörde die "gestiegenen Bedrohungen für die Flugsicherheit" für Passagiere wie Flughäfen an.

Die Sicherheitsüberprüfung soll genauso ablaufen, wie es Fluggäste bisher von der Kontrolle ihrer Laptops gewohnt sind. Alle Geräte müssen ohne Abdeckung in gesonderte Kisten gelegt und Mitarbeitern der Flugsicherheit übergeben werden.

Der Ablauf wurde nach TSA-Angaben an zehn US-Flughäfen erprobt, unter anderem an den internationalen Flughäfen von Los Angeles, Boston und Fort Lauderdale. Nach den erfolgreichen Tests sollen die Kontrollen "in den kommenden Wochen und Monaten" auf alle US-Flughäfen ausgeweitet werden.

Die USA hatten im März einige elektronische Geräte im Handgepäck bei Direktflügen von zehn Flughäfen in Nordafrika, dem Nahen Osten und der Türkei wegen Sicherheitsbedenken verboten. In der vergangenen Woche hatte das US-Ministerium für Heimatschutz (DHS) ein Ende des Verbots angekündigt, sofern die Fluggesellschaften schärfere Sicherheitsvorschriften umsetzen.
© dpa-AFX, aero.de | 27.07.2017 09:16

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Beitrag vom 27.07.2017 - 12:02 Uhr
Man legt einfach statt bisher nur den Laptop (Rest verblieb beispielsweise im Trolley), nun alles in so ein Kästchen zum Scannen, z.B. iPad. Nicht wirklich großartig anders, nur das man das halt zusätzlich einmal raus und reinräumt. Dauert ne Sekunde mehr.
Beitrag vom 27.07.2017 - 10:42 Uhr
Was heisst das?
Laptop, tablet, Fotoapperate usw. werden alle einzeln überprüft?
Beitrag vom 27.07.2017 - 09:25 Uhr
Wurde anfang Juli schon in MIA praktiziert... Noch weitaus weniger spektakulär, als es der Artikel hier zu vermelden mag.


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