US-Präsidentenjumbo
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Boeing erhält Umbauauftrag für nächste Air Force One

Boeing 747-8
Boeing 747-8, © Boeing

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SEATTLE - In den USA läuft das Beschaffungsverfahren für die nächsten Präsidentenjumbos. Nachdem die Air Force zwei fabrikneue, für Transaero gebaute 747-8 erwerben will, erging nun auch ein Auftrag an Boeing, die Umbaupläne dafür zu entwickeln.

Die US Air Force erteilte Boeing am 12. September den Auftrag, "vorläufige" Konstruktionspläne für das nächste Präsidentenflugzeug zu erarbeiten.

Dabei soll der Flugzeughersteller das Nachrichtensystem an Bord, Änderungen an der elektrischen Bordanlage, eine medizinische Einrichtung, ein Selbstverteidigungssystem und autonome Bodenversorgungssysteme für zwei Boeing 747-8 entwerfen, welche die beiden heutigen VC-25A auf Basis der Boeing 747-200 ablösen sollen.

"Nach der Beschaffungsentscheidung für zwei Boeing 747-8 ist dieser Auftrag der nächste große Schritt auf dem Weg zu einem insgesamt noch bezahlbaren Programm", sagte Generalmajor Duke Richardson, der das "Presidential Airlift Recapitalization Program" leitet. Boeing wird mit den Zulieferern nun die Ausstattung des Jumbos und die dafür nötigen Umbauten entwerfen.

Dabei prüft die Air Force, ob ihre Anforderungen erfüllt und ob die Sparsamkeitsforderungen des Präsidenten eingehalten werden. Das Auftragsvolumen für die Konstruktionsplanung liegt bei 600 Millionen Dollar.

Das Detaildesign beginnt im Anschluss. Diese Phase nennt sich "Engineering and Manufacturing Development contract modification". Sie soll im Sommer 2018 erreicht werden. Präsident Trump hatte angesichts von ursprünglich kalkulierten vier Milliarden Dollar Programmkosten für einen neuen Präsidentenjumbo sogar eine Stornierung gefordert.

Statt sich neue Boeing 747-8 bauen zu lassen hatte die Air Force daraufhin zwei für Transaero auf Halde gebaute Neuflugzeuge gebraucht gekauft. Hierzu muss der Kongress noch zustimmen. Die extremen Kosten entstehen erst im Anschluss durch die weitreichenden Umbauten bei sehr kleiner Stückzahl unter strengsten militärischen Geheimhaltungsbedingungen.
© FLUG REVUE - Sebastian Steinke | Abb.: Boeing | 17.09.2017 09:57


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