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Swiss-Flug 294 aus Dar es Salaam hat noch 17 Kilometer bis Zürich vor sich, als die Crew des unmittelbar vorausfliegenden Flugzeugs die Sichtung einer Drohne in rund 5.000 Fuß Höhe meldete.
"In der Folge hielten die beiden Piloten der LX0294 Ausschau und konnten kurz darauf für etwa zwei Sekunden eine Drohne erkennen, die sich in der Anflugachse und auf gleicher Höhe befand", ist dem Bericht zu entnehmen. Das ferngesteuerte Objekt schwebte nur zehn Meter über der A330-300.
"Die Flugbesatzung konnte gerade noch erkennen, dass es sich um eine Drohne mit mehreren Rotoren (Multikopter) und einem Durchmesser von rund einem Meter handelte", hält die SUST fest und spricht ausdrücklich von einer "Fastkollision". An Bord des Airbus reisten 185 Passagiere und 12 Mitglieder der Flugbesatzung.
Unfälle "nur noch eine Frage der Zeit"
Als Konsequenz dieses und ähnlicher Zwischenfälle fordern die Ermittler eine bessere "technische Erfassbarkeit" von Drohnen und Warnsysteme. "Ansonsten ist eine Kollision mit einem Verkehrsflugzeug in geringen Flughöhen vor dem Hintergrund des starken Drohnenaufkommens nur noch eine Frage der Zeit."
Im Fall von Swiss 294 gehen die Ermittler von einer vorsätzlichen Gefährdung einfliegender Flugzeuge aus. "Auffällig im vorliegenden Fall ist die Tatsache, dass sich die Drohne über dem Wegpunkt MILNI etwa auf der gemäß ILS-Anflug zu erwartenden Höhe von 5000 ft AMSL befand", so die SUST.
Damit sei denkbar, "dass die Position und Höhe der Drohne in der Absicht, Nahaufnahmen der anfliegenden Verkehrsflugzeuge zu machen, bewusst gewählt worden ist".
Neue Regeln für Drohnenpiloten in Deutschland
In Deutschland gelten seit 01. Oktober neue Regeln für den Drohnenflug. Drohnenpiloten benötigen einen Kenntnisnachweis, also einen "Drohnenführerschein". Darauf weist die Deutsche Flugsicherung DFS hin.
"Die Kennzeichnung ist für Drohnen ab einem Gewicht von 250 Gramm vorgeschrieben", erklärte die DFS. "Sie müssen mit einer feuerfesten Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers versehen werden. Dies ermöglicht im Schadensfall die Feststellung des Halters."
© aero.de | Abb.: Swiss | 02.10.2017 15:54
Kommentare (1) Zur Startseite
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Drohnen gehören aus den Supermarktregalen und nur in die Hände von Profis.
Früher blieb den Dummen nur , Steine zu werfen. Heute können Sie Funkkreise stören, mit Laserlampen andere Menschen um das Augenlicht bringen und mit Drohnen jede Menge Blödsinn anstellen.
Der Gesetzgeber verpennt es mal wieder.