Insolvenz
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Air-Berlin-Mitarbeiter müssen um Gehälter bangen

Lufthansa übernimmt Air Berlin
Air Berlin, © Lufthansa

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BERLIN - Air Berlin hat eine Woche nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kaum noch Geld auf den Konten. Es sei unklar, ob alle Mitarbeiter ihre Gehälter weiter ausgezahlt bekommen sagte der Sachwalter der Air-Berlin-Gläubiger, Lucas Flöther, der "Süddeutschen Zeitung" (Donnerstag).

"Ob wir die Ansprüche am Ende des Verfahrens ganz oder teilweise bedienen können, lässt sich noch nicht sicher sagen", sagte Flöther. Das könne den Mitarbeitern nicht garantiert werden.

Diese Lohnforderungen seien der Hauptgrund dafür gewesen, dass er die sogenannte drohende Masseunzulänglichkeit beim Insolvenzgericht angezeigt habe, sagte Flöther und erläuterte: "Das heißt, dass die Erlöse aus dem Verkauf der Teile von Air Berlin wahrscheinlich nicht reichen werden, diese Löhne zu bezahlen."

Es werde Jahre dauern, bis das Verfahren abgeschlossen sei, erklärte der Sachwalter. "Erst muss das Geld aus den Verkäufen bei uns ankommen. Außerdem müssen wir weitere Ansprüche wohl erst vor Gericht durchsetzen."

Air Berlin war nach Lufthansa seit dem Jahr 2003 die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft. Mit 1,5 Milliarden Euro verschuldet musste Air Berlin Mitte August Insolvenz anmelden. Der Flugbetrieb konnte dank eines Überbrückungskredites des Bundes über 150 Millionen Euro bis Ende Oktober aufrechterhalten werden.

"Nach unseren Berechnungen gehen wird davon aus, das Geld vollständig zurückzahlen zu können", erklärte Flöther. Das Darlehen laufe zum Jahresende aus. "Wir müssen sehen, ob bis dahin die Erlöse aus den Verkäufen überwiesen sind. Das sehe ich aber entspannt: Erst wenn Geld da ist, können wir zahlen."
© dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 09.11.2017 06:22

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Beitrag vom 10.11.2017 - 10:49 Uhr
Und jetzt steht ihr da und jammert über den bösen Konzern der euch nix abgibt und eure schöne heile Welt zerstört… Der ist aber nicht böse genug als dass ihr nicht per 613BGB dort einen Vertrag wollt….

So pseudo-emotional mit Schadenfreude muss man das doch gar nicht bewerten.
Keinesfalls Schadenfreude! Ganz sicher nicht! Möglicherweise habe ich eine Allergie ausgebildet gegen Aussagen bei denen Andere und „die da Oben“ die keine Ahnung von ihrem Job und dann auch noch Mehr (meistens Geld) haben. Es gefällt auch mir nicht aber: Winkelmann hat genau das gemacht wofür er eingekauft wurde. Und das war dem Anteilseigner die Bankbürgschaft wert.

Die Flugzeuge werden auf EW umlackiert und fliegen weiter. Das kann man durchaus als Betriebsübergang bewerten. Daraus entstehen laut Gesetz bestimmte Pflichten des übernehmenden Betriebs, um die LH versucht sich rumzudrücken. Das ist nicht nett, der Versuch ist aber erst mal legal, bis ein Richter was anderes entscheidet. Auch die Mitarbeiter wissen, woran sie mit einem solchen Arbeitgeber sind, was sich sicher auf die Arbeitsmotivation auswirkt.

Zum 613BGB lässt sich trefflich streiten. Insbesondere wenn man die Fakten nicht im Detail kennt. Aber weil LH auch Juristen beschäftigt würde ich erwarten, dass genau die Strecken die man als „von Airberlin übernommen“ deklarieren könnte, künftig von NIKI und LGW betrieben werden. Dieser Betriebsübergang ist nicht strittig. Ansonsten gibt es neue Flugzeuge, neue Strecken und neues Personal. Gefällt mir auch nicht und man kann gespannt sein welche Sicht sich durchsetzt.

Arbeitsrechtliche Fragen werden aber immer erst im Nachhinein per Klage entschieden. Teilweise Jahre später. Und es würde mich wundern, wenn keiner der betroffenen Mitarbeiter klagen würde. Ob sie nun bei LH einen neuen Job bekommen oder nicht. Anwälte sind uU im Vergleich zum entgangenen Gehalt relativ billig.

Dem ersten Satz stimme ich zu. Aber Recht haben und Recht bekommen… Es werden nur wenige den langen Atem haben zu warten bis letztinstanzlich entschieden ist das man vor X Jahren sein Recht nicht bekommen hat. Und dann…?


Und damit steht die LH zwar zunächst scheinbar ganz gut da, hat die nächsten Jahre aber einen ziemlich großen offenen Posten unbestimmter Größe in der Kalkulation.


Dieser Beitrag wurde am 10.11.2017 10:52 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 10.11.2017 - 10:00 Uhr
Und jetzt steht ihr da und jammert über den bösen Konzern der euch nix abgibt und eure schöne heile Welt zerstört… Der ist aber nicht böse genug als dass ihr nicht per 613BGB dort einen Vertrag wollt….

So pseudo-emotional mit Schadenfreude muss man das doch gar nicht bewerten.
Die Flugzeuge werden auf EW umlackiert und fliegen weiter. Das kann man durchaus als Betriebsübergang bewerten.
Klar, probieren kann man, nein muss man, es immer. Aber ich sehe hier den Hebel nicht. 2 Betriebsübergänge sind unstrittig und werden auch genau so behandelt, Niki und LGW. Für die EW/AB Wetlease wurden von den Leasinggebern! Flieger gekauft (hier kommt AB gar nicht vor) und dann an AB verleast. Die haben sie dann mit Crews bestückt und sind im Auftrag für EW geflogen. Diese Operation ist stillgelegt, die Flieger stehen rum und warten auf neue Slots/Crews/Auftrag. LGW übernimmt das Volumen mit kritischen Slots (um diese zu erhalten) und führt den Wetlease reduziert weiter. Wenn die Slots wieder auf dem Markt sind, Personal da ist werden diese Flieger wieder aktiviert. Soweit mein Verständnis, gerne korrigieren.

Was jetzt auftaucht ist, durfte dieses A320 Volumen überhaupt zu LGW verschoben werden oder stehen da interne Absprachen/Verträge dagegen? Das wäre aber eine andere Baustelle die erst geklärt werden müsste. Wäre das unrechtmäßig geschehen wäre zu prüfen in wieweit daraus Beschäftgungsansprüche abgeleitet werden könnten. Aber das wäre dann Schritt zwei.

Ich vermute die LH Juristen wissen sehr genau was sicher ist und was evtl. kritisch. Eine mögliche Niederlage vor Gericht haben die schon eingepreist.

Daraus entstehen laut Gesetz bestimmte Pflichten des übernehmenden Betriebs, um die LH versucht sich rumzudrücken. Das ist nicht nett, der Versuch ist aber erst mal legal, bis ein Richter was anderes entscheidet. Auch die Mitarbeiter wissen, woran sie mit einem solchen Arbeitgeber sind, was sich sicher auf die Arbeitsmotivation auswirkt.

Arbeitsrechtliche Fragen werden aber immer erst im Nachhinein per Klage entschieden. Teilweise Jahre später. Und es würde mich wundern, wenn keiner der betroffenen Mitarbeiter klagen würde. Ob sie nun bei LH einen neuen Job bekommen oder nicht. Anwälte sind uU im Vergleich zum entgangenen Gehalt relativ billig.

Und damit steht die LH zwar zunächst scheinbar ganz gut da, hat die nächsten Jahre aber einen ziemlich großen offenen Posten unbestimmter Größe in der Kalkulation.
Beitrag vom 10.11.2017 - 08:20 Uhr
Und jetzt steht ihr da und jammert über den bösen Konzern der euch nix abgibt und eure schöne heile Welt zerstört… Der ist aber nicht böse genug als dass ihr nicht per 613BGB dort einen Vertrag wollt….

So pseudo-emotional mit Schadenfreude muss man das doch gar nicht bewerten.
Die Flugzeuge werden auf EW umlackiert und fliegen weiter. Das kann man durchaus als Betriebsübergang bewerten. Daraus entstehen laut Gesetz bestimmte Pflichten des übernehmenden Betriebs, um die LH versucht sich rumzudrücken. Das ist nicht nett, der Versuch ist aber erst mal legal, bis ein Richter was anderes entscheidet. Auch die Mitarbeiter wissen, woran sie mit einem solchen Arbeitgeber sind, was sich sicher auf die Arbeitsmotivation auswirkt.

Arbeitsrechtliche Fragen werden aber immer erst im Nachhinein per Klage entschieden. Teilweise Jahre später. Und es würde mich wundern, wenn keiner der betroffenen Mitarbeiter klagen würde. Ob sie nun bei LH einen neuen Job bekommen oder nicht. Anwälte sind uU im Vergleich zum entgangenen Gehalt relativ billig.

Und damit steht die LH zwar zunächst scheinbar ganz gut da, hat die nächsten Jahre aber einen ziemlich großen offenen Posten unbestimmter Größe in der Kalkulation.


Dieser Beitrag wurde am 10.11.2017 08:25 Uhr bearbeitet.


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