Flughafen-Chef Köln/Bonn
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Garvens weist Vorwürfe zurück

Kölns langjähriger Flughafenchef Michael Garvens
Kölns langjähriger Flughafenchef Michael Garvens, © Flughafen Köln Bonn

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KÖLN - Der derzeit beurlaubte Flughafen-Chef des Airports Köln/Bonn, Michael Garvens, weist Vorwürfe über angebliche Fehler im Bereich der Geschäftsführung zurück und will seine bisherige Tätigkeit fortsetzen.

"Unser Mandant wehrt sich mit Entschiedenheit gegen die öffentlich erhobenen Vorwürfe, die ihn als Vorsitzender der Geschäftsführung des Flughafens in nicht zu akzeptierender Weise schädigen", teilten seine Anwälte in einer ausführlichen Stellungnahme am Dienstagabend mit.

Garvens sei jederzeit bereit, an der Aufklärung von Sachverhalten mitzuwirken. "Unser Mandant wird seine Aufgaben als Vorsitzender der Geschäftsführung der Flughafen Köln/Bonn GmbH weiter mit Engagement und Erfolg erfüllen."

Die in der Öffentlichkeit aufgetauchten Behauptungen seien zum großen Teil bereits Gegenstand eines anonymen Schreibens aus dem Jahr 2012 gewesen. Es habe dem seinerzeitigen Aufsichtsratschef und auch der Staatsanwaltschaft vorgelegen.

Garvens sei 2002 angetreten, um einen Neuanfang zu starten, da der Airport Köln/Bonn in vielen Teilen ein Sanierungsfall gewesen sei. In der Konsequenz hätten Mitarbeiter gekündigt oder mit neuen Aufgaben versehen werden müssen. Er trage nicht die Verantwortung für die sich aus den Sozialschutzregelungen ergebende faktische Unkündbarkeit von Mitarbeitern.

Arbeitsrechtliche Bestimmungen und Tarifregelungen seien konsequent beachtet worden. Darüber hinaus habe der Flughafen-Chef stets darauf geachtet, dass für Zahlungen des Flughafens Gegenleistungen zu erbringen waren.

Der Sprecher der Geschäftsführung sei in der Aufsichtsratssitzung am 10. November nicht angehört worden, obwohl bekannt gewesen sei, dass Garvens wenige Meter neben dem Sitzungssaal in seinem Büro auf die Möglichkeit zur Stellungnahme gewartet habe, erklärten die Anwälte.

Der Aufsichtsrat hatte Garvens angesichts einer laufenden Untersuchungen zu möglichen Unregelmäßigkeiten bis zur seiner Sitzung am 15. Dezember beurlaubt. Die Geschäftsführung wird nach dem AR-Beschluss bis zum Ende dieser Woche schriftlich angehört.
© dpa-AFX | 14.11.2017 21:27


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