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Thomas Cook fordert Korrektur in der Air-Berlin-Aufteilung

Condor Airbus A321-211
Condor Airbus A321, © Condor

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FRANKFURT - Der Reisekonzern Thomas Cook dringt auf Korrekturen bei der Aufteilung der insolventen Air Berlin. "Wir hoffen, dass die EU-Kommission ein Interesse an fairem Wettbewerb hat", sagte Christoph Debus, Chef der Flugsparte von Thomas Cook, zu der auch Condor gehört, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Mittwoch).

"Die dominante Stellung, die die Lufthansa bekommen möchte, kann nur nach intensiver Prüfung und unter Auflagen genehmigt werden", sagte Debus. Die EU-Kommission müsse sich vor allem die geplante Übernahme des Ferienfliegers Niki durch die Lufthansa-Tochter Eurowings genau anschauen.

"Normalerweise darf eine gescheiterte Gesellschaft nur dann von dem dominanten Anbieter übernommen werden, wenn es keine Alternative gibt", sagte Debus. "Im Fall von Niki hat es bekanntermaßen mehrere Alternativen gegeben." Condor hatte zusammen mit dem Österreicher Niki Lauda geboten, auch der British-Airways-Mutterkonzern IAG hatte eine Offerte eingereicht.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Condor | 28.11.2017 21:10

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Beitrag vom 29.11.2017 - 12:24 Uhr
Wieviel % der Slots hat BA nochmal in LHR?

Rein praktisch gesehen dominiert jede Heimatairline ihren markt.....zuminderst auf bestimmten strecken.

Die Frage ob eine Übernahme einer österreichischen Airline (das ist niki) durch den dt. marktführer kartellrechtliche konsquenzen hat, ist erstmal offen.
Wenn man sich das aber überlegt, sollte man zu dem schluss kommen das erstmal gefragt werden muss wann im luftverkehr eine marktdominierende stellung vorliegt.

Geht man nach airlines dann sicher nicht, ich sehe auch nach AB immer noch genug airlines in und aus deutschland fliegen.
Auf strecken und airport schaut es wieder anders aus,
aber da hat man sehr oft den fall das einzelne airlines strecken oder airports dominieren.

Wettbewerbsrecht ist das eine, demgegenüber stehen freiheiten des geschäfts.
Und wer sieht das FR und Easyjet sehr aktiv sind in zentraleuropa, und das mal vergleicht mit z.b. 80gern oder 90ger jahren, der kann doch aml die marktanteile der lh anschauen und vergleichen.
Beitrag vom 29.11.2017 - 11:21 Uhr
§36(1) GWB:
Ein Zusammenschluss, durch den wirksamer Wettbewerb erheblich behindert würde, insbesondere von dem zu erwarten ist, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, ist vom Bundeskartellamt zu untersagen.

§35(3) GWB:
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden keine Anwendung, soweit die Europäische Kommission nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in ihrer jeweils geltenden Fassung ausschließlich zuständig ist.

Die ganze Sache ist also recht kompliziert (wer sich EG 139/2004 mal durchlesen möchte, kann das hier tun:  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32004R0139&from=de). Unter'm Strich sehe ich zwei Dinge da heraufkommen:

Zum einen wird es ein Gehaue um die Zuständigkeit geben (Lufthansa wird wohl alles daran setzen, dass es unter die Zuständigkeit des Bundeskartellamts fällt - letztlich ließe sich dann nämlich sogar eine marktbeherrschende Stellung per Ministererlaubnis durchsetzen). IAG & Co werden alles daransetzen, um die Zuständigkeit der EU-Kommision herbeizuführen - dann spielen weniger nationale Interessen mit, und die Karten für Lufthansa wären wohl etwas schlechter, ohne Auflagen aus der Sache rauszukommen.

Zum anderen wird es um die Frage gehen, inwiefern eine Dominanz auf einzelnen Strecken oder auf bestimmten Teilmärkten bereits eine marktbeherrschende Stellung darstellt. Auch die IAG dominiert ja den Markt in bestimmten Ländern und auf bestimmten Strecken, und versucht mit Monarch gerade so ziemlich dasselbe durchzuziehen wie Lufthansa mit Teilen von Air Berlin.

Am Ende wissen aber sowohl das Bundeskartellamt, als auch die EU-Kommission recht genau, dass der europäische Airline-Markt immer noch zu stark segmentiert ist und es eher früher als später weitere Airlines zerlegen wird, die (oder deren Flotten und Slots) dann von jemand anderem geschluckt werden. Die Konsolidierung steht somit noch am Anfang, und noch ist relativ offen, welche großen Player sich am Ende etablieren werden (vor dem Brexit hätte ich klar auf Lufthansa und IAG getippt...)
Beitrag vom 29.11.2017 - 07:39 Uhr
Aber ist nicht genau dazu ein Kartellamt da? Klar, der Verkäufer entscheidet, an wen er verkaufen möchte. Aber ob er darf entscheidet bei vorliegender Marktmacht das KA. Sonst könnte der Marktbeherrschende seine Marktmacht unbegrenzt ausbauen.
Mich wundern zwei Punkte. Es wurde verkündet, dass man in enger Abstimmung mit den Behörden sei. Entweder scheren die Behörden aus oder LH wusste das das Ganze sehr knapp würde, pokerte hoch und hat die Niederlage eingepreist. Es kam ja immer der Hinweis aus die nötige Zustimmung. Ich tippe mal auf Letzteres.
Blöd ist es nur für die Kollegen der NIKI, die hängen bis zur Lösug wieder in der Luft.


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