Beschwerde
Älter als 7 Tage

Fairplane grätscht in Niki-Übernahme durch IAG

Flyniki Airbus A320
Flyniki Airbus A320, © Ingo Lang

Verwandte Themen

BERLIN - Fairplane treibt eigentlich Entschädigungsansprüche von Passagieren bei Airlines ein. Jetzt zweifelt die Firma die Zuständigkeit des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg beim Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki an. Fairplane hat Beschwerde gegen die Eröffnung des Verfahrens in Deutschland eingelegt.

Gleichzeitig sei ein Insolvenzantrag beim österreichischen Landesgericht Korneuburg gestellt worden, bestätigte Fairplane-Sprecher Ronald Schmid am Mittwoch.

Fairplane sehe einen Interessenskonflikt, wenn die Insolvenzverfahren für Air Berlin und Niki in einer Hand liegen, sagte Schmid. Zudem könnten mit einer Durchführung in Österreich die Ansprüche Tausender geschädigter Passagiere besser durchgesetzt werden.

Ein Sprecher des vorläufigen Niki-Insolvenzverwalters Lucas Flöther warnte, sollte die Beschwerde Erfolg haben, könnte der Verkauf von Niki an die British-Airways-Mutter IAG hinfällig werden.

Damit fielen auch die Zahlungen von IAG weg, die Niki zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs brauche. Start- und Landerechte könnten verloren gehen. "Dann gibt es nichts mehr zu verkaufen."

Der zu IAG gehörende spanische Billigflieger Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dem müssen die europäischen Wettbewerbshüter noch zustimmen. Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Millionen Euro bereit, um Niki in der Luft zu halten.

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte sich im Dezember für das Insolvenzverfahren zuständig erklärt, obwohl Niki den Unternehmenssitz in Wien hat. Es sei maßgeblich, in welchem Staat sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Schuldnerin befinde, hieß es zur Begründung.

Fairplane schlachtete in der Vergangenheit aktuelle Branchenthemen für eigene PR-Zwecke aus, so etwa die Anlaufschwierigkeiten von Eurowings auf der Langstrecke und die Pilotenstreiks bei Lufthansa.

Update 11:29 Uhr: Entscheidung am Donnerstag

Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg will am Donnerstag über die  Beschwerde gegen seine Zuständigkeit im Insolvenzverfahren für die Air-Berlin-Tochter Niki entscheiden. Das Gericht teilte am Mittwoch mit, die Beschwerde eines "Kleingläubigers" habe "keine aufschiebende Wirkung".

Der Beschluss des Gerichts zur Annahme des Insolvenzverfahrens in Berlin vom 13. Dezember gelte, solange er nicht unanfechtbar aufgehoben werden sollte.
© dpa-AFX, aero.de | Abb.: Ingo Lang | 03.01.2018 10:36

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 03.01.2018 - 20:39 Uhr
"Damit fielen auch die Zahlungen von IAG weg, die Niki zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs brauche. "

Verstehe ich das richtig, dass der Flugbetrieb wieder belebt wurde? Oder ist das nur falsch ausgedrückt?

Die Frage wäre ja dann auch welcher Flugbetrieb? Keine Flugzeuge, welche Strecken, gibts noch gültige Tickets oder müssen die erst wieder neu verkauft werden?
Ich glaube bis die wieder fliegen heissen sie längst Vueling.


Es gibt KEINEN Flugbetrieb, da braucht man nur auf die flyniki-Homepage zu schauen. Aber es gibt noch Personal und Verpflichtungen gegenüber Maintenance-Betrieben (für C-Checks oder laufende Triebwerksüberholungen).
Aber der Punkt ist ein gutes Beispiel für die teilweise falsche Berichterstattung, weil die tatsächlichen Zusammenhänge nicht verstanden werden.
Beitrag vom 03.01.2018 - 20:23 Uhr
"Damit fielen auch die Zahlungen von IAG weg, die Niki zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs brauche. "

Verstehe ich das richtig, dass der Flugbetrieb wieder belebt wurde? Oder ist das nur falsch ausgedrückt?

Die Frage wäre ja dann auch welcher Flugbetrieb? Keine Flugzeuge, welche Strecken, gibts noch gültige Tickets oder müssen die erst wieder neu verkauft werden?
Ich glaube bis die wieder fliegen heissen sie längst Vueling.
Beitrag vom 03.01.2018 - 19:59 Uhr
"Damit fielen auch die Zahlungen von IAG weg, die Niki zur Aufrechterhaltung des Flugbetriebs brauche. "

Verstehe ich das richtig, dass der Flugbetrieb wieder belebt wurde? Oder ist das nur falsch ausgedrückt?


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 04/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden