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Juristisches Tauziehen um Niki-Übernahme

airberlin Airbus A319
airberlin Airbus A319 operated by Niki, © Ingo Lang

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BERLIN - Der Rechtsstreit um die Insolvenz der Air-Berlin-Tochter Niki geht in die nächste Instanz. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg verwies die Beschwerde eines Fluggastportals am Donnerstag an das Landgericht.

Das Portal Fairplane hatte angezweifelt, dass das Berliner Amtsgericht für die österreichische Niki zuständig sei. Die Richter widersprachen dem am Donnerstag. Weil der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen Nikis sich nicht in Wien, sondern in Berlin befinde, sei das Amtsgericht Charlottenburg zuständig. Damit gibt es weiter keine abschließende Sicherheit für den Verkauf der Niki an die British-Airways-Mutter IAG.

Niki war überwiegend von Deutschland aus gestartet. Mitte Dezember ging die Gesellschaft in die Insolvenz, die Flugzeuge blieben seitdem am Boden. Der vorläufige Insolvenzverwalter Lucas Flöther hatte gewarnt, der Verkauf an IAG könne hinfällig werden, sollte die Zuständigkeit wechseln.

Der zu IAG gehörende spanische Billigflieger Vueling will wesentliche Teile von Niki für 20 Millionen Euro übernehmen. Dafür ist die Zustimmung der europäischen Wettbewerbshüter nötig. Für die Zeit bis zum Vollzug der Übernahme stellt IAG zudem bis zu 16,5 Millionen Euro bereit, um Niki in der Luft zu halten. 740 der 1000 Mitarbeiter sollen übernommen werden.

Das Berliner Amtsgericht verteidigte seine Entscheidung. Um die Zuständigkeit zu prüfen, sei man nicht verpflichtet, die maßgeblichen Tatsachen zu ermitteln und sogar Gutachten einzuholen. Die Richter verwiesen auf den großen Zeitdruck. Aus ihrer Sicht war Niki eng in den Konzern der Air-Berlin-Gruppe eingegliedert. Wer ein Ticket für einen Niki-Flug gebucht habe, habe nach außen erkennbar einen Vertrag mit Air Berlin geschlossen.

Fairplane sieht indes einen Interessenskonflikt, wenn die Insolvenzverfahren für Air Berlin und Niki in einer Hand liegen. Außerdem könnten mit einer Durchführung in Österreich die Ansprüche Tausender geschädigter Passagiere besser durchgesetzt werden.

Flöther widerspricht dem. Die Insolvenzmasse sei stets dieselbe - unabhängig vom Ort. Auch von Interessenkonflikten will er nichts wissen. Flöther ist auch Sachwalter der Gläubiger im Insolvenzverfahren der Air Berlin.

Fairplane hat parallel zur Beschwerde in Berlin Insolvenzantrag beim österreichischen Landesgericht Korneuburg gestellt. Das Gericht will aber vor nächster Woche nicht darüber entscheiden. Möglicherweise wartet es die Entscheidung in Berlin ab. Nach Angaben aus Gerichtskreisen ist mit einem Beschluss des Landgerichts Berlin in dieser Woche nicht mehr zu rechnen.
© dpa-AFX, aero.de | 04.01.2018 15:02


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