"Unsere Geduld ist am Ende", twitterte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Freitag. "Die Fluglinien müssen begreifen, dass die Verspätungsregelung nach 23 Uhr kein Freifahrtschein ist. Wir werden jetzt konsequent unrechtmäßig erzielte Gewinne abschöpfen, um die Nachtruhe unserer Bürgerinnen und Bürger zu schützen."
Mit dem Betrag solle der sogenannte Tatertrag erhoben und als Gewinnabschöpfung eingezogen werden, teilte die Umweltbehörde in der Hansestadt mit. Der Fluggesellschaft sollten sämtliche wirtschaftlichen Vorteile genommen werden, die sie durch verspätete Starts erzielt habe. Es sei das erste Mal, dass dieses Mittel in dieser Höhe angewendet werde.
Die Airline, deren Name von der Behörde nicht offiziell bestätigt wird, habe trotz mehrfacher Aufforderungen keine Gründe für die Verspätung genannt.
Easyjet bedauerte die Entscheidung und wies die Vorwürfe zurück. Die britische Fluggesellschaft werde die Strafe nicht einfach so bezahlen, sondern die Entscheidung untersuchen und prüfen, welche Optionen zur Verfügung stünden, sagte eine Unternehmenssprecherin dem Branchenportal "airliners.de" zufolge.
Für alle Flüge von und nach Hamburg werde eine zusätzliche Pufferzeit eingeplant, um späte Landungen zu vermeiden. "Easyjet wird weiterhin eng mit den Flughafenbehörden zusammenarbeiten, um die Auswirkungen von Verspätungen zu minimieren", hieß es.
© dpa-AFX | 02.03.2018 21:24
Kommentare (1) Zur Startseite
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Oder ist da jemand sauer, dass die Airline mangels Marktführerschaft HAM wieder verlässt?
Was alles möglich ist, um Strafen zu kassieren.
(Ich hoffe man teilt den Betrag mit den Lärmgeplagten aus Schleswig-Holstein, die man tatsächlich mit den späten Anflügen nervt)