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Pilotin verklagt Alaska Airlines nach Vergewaltigung

Alaska Airlines Boeing 737
Alaska Airlines Boeing 737, © Alaska Airlines

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SEATTLE - Nach einem schweren Missbrauchsfall in seiner Airline will Alaska-Chef Brad Tilden alle Mitarbeiter besser schulen, um jegliche Wiederholung zu verhindern und schnelle Verfolgung zu ermöglichen. Eine Copilotin reichte Mitte März eine Klage gegen Alaska Airlines ein.

Die Copilotin war nach eigener Aussage im Juni 2017 bei einer dienstlichen Hotelübernachtung in Minneapolis beim Trinken eines Glases Weins unbemerkt unter Drogen gesetzt worden und danach ohnmächtig geworden und vergewaltigt worden.

Der Täter soll, so der Vorwurf, ihr eigener Kapitän gewesen sein. Er bestreite die Vorwürfe.

Die erst mit längerem Zeitverzug gemeldete Vergewaltigung habe nicht dazu geführt, dass der Kapitän vom Dienst suspendiert, befragt oder entlassen worden sei, heißt es in der Klageschrift der Copilotin. Sie selber sei aber stattdessen monatelang vom Flugdienstplan gestrichen worden.

Daher reichte die Copilotin beim Gericht von King County in Seattle Klage wegen Diskriminierung ein. Der beschuldigte Mitarbeiter sei weiterhin eine Bedrohung für alle anderen Arbeitnehmer. Alaska Airlines sei für die Versäumnisse haftbar und habe zudem ungesetzliche Vergeltungsmaßnahmen eingeleitet.

Die klagende Copilotin hatte zuvor eine Militärkarriere mit Auszeichnung absolviert.

Airline erweitert Trainingsumfang


Anfang April äußerte sich Alaska-Vorstandschef Brad Tilden zu dem Vorgang. Es gehe um Respekt und Rücksichtnahme auf andere. Bei Verstößen müsse reagiert werden. Alle Abteilungen sollten trainieren, wie man schneller auf Zwischenfälle reagiere.

Zuerst sei das Training der Flugbegleiter um ein zusätzliches Kapitel ergänzt worden. Dabei seien Inhalte der Organisation RAINN gegen sexuelle Gewalt und vom King County Hilfsdienst gegen sexuelle Angriffe verwendet worden. Noch im Frühjahr beginnen Schulungen, wie man sexuelle Belästigung verhindern oder melden kann.

Sexuelle Gewalt habe keinen Platz auf der Arbeit, an Bord oder sonst irgendwo. Bei auftretenden Fällen solle möglichst sofort der Polizei-Notruf gewählt werden. Bei verdächtigen Beobachtungen solle man einen Flugbegleiter informieren. Falls man sich nicht aus dem Sitz bewegen könne, helfe die Ruftaste am Sitz beim Holen von Hilfe, so der Vorstandschef.
© FLUG REVUE - Sebastian Steinke | Abb.: Alaska Airlines | 10.04.2018 08:09


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