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Lufthansa erringt Teilerfolg gegen EU-Wettbewerbshüter

Swiss Bombardier CSeries in Genf
Swiss Bombardier CSeries in Genf, © Flughafen Genf

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LUXEMBURG - Die EU-Kommission muss prüfen, ob ein Teil der Auflagen, unter denen die Lufthansa 2005 die Swiss übernommen hat, aufgehoben werden könnte. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die EU-Kommission hat den entsprechenden Antrag der Lufthansa demnach zu Unrecht abgelehnt.

Die größte deutsche Airline hatte die schweizerische Fluggesellschaft unter Auflagen übernommen. Dazu gehörte, auf den Strecken Zürich-Stockholm und Zürich-Warschau unter bestimmten Umständen die Ticketpreise zu senken. Diese Verpflichtung sollte enden, wenn ein anderer Anbieter auf den Strecken den Betrieb aufnimmt.

2013 hatten Lufthansa und Swiss einen Antrag auf Befreiung von diesen Auflagen gestellt. Sie argumentierten unter anderem, dass eine Zusammenarbeit zwischen der Lufthansa und der skandinavischen Fluggesellschaft SAS aus dem Jahr 1995 aufgelöst worden sei, und dass zwischen Swiss auf der einen Seite sowie SAS und der polnischen Linie LOT auf der anderen Seite Wettbewerb bestehe.

Die EU-Kommission lehnte diesen Antrag 2016 ab. Dagegen klagt Lufthansa. Die Luxemburger Richter entschieden nun (Rechtssache T-712/16), dass die EU-Wettbewerbshüter mit Blick auf die Strecke Zürich-Stockholm den Antrag zu Unrecht abgelehnt haben.

Die EU-Kommission sei der Verpflichtung, ihn sorgfältig zu prüfen, gegebenenfalls eine Untersuchung einzuleiten, und alle relevanten Daten auszuwerten, nicht nachgekommen.

Hinsichtlich der Strecke Zürich-Warschau lehnte das EU-Gericht die Lufthansa-Klage ab. Die vertraglichen Bedingungen zwischen Swiss und LOT hätten sich seit 2005 nicht geändert, befanden die Richter.

Beide Seiten können nun innerhalb von zwei Monaten gegen das Urteil vorgehen. In letzter Instanz könnte dann der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden.
© dpa-AFX | Abb.: Swiss International Airlines | 16.05.2018 12:39


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