Flugverspätungen
Älter als 7 Tage  

Gebuchte Airline muss Entschädigung zahlen

Tuifly Boeing 737-800
Tuifly Boeing 737-800, © TUI

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LUXEMBURG - Bei stundenlangen Verspätungen bekommen Reisende Entschädigungen von der gebuchten Airline - auch wenn diese ein fremdes Flugzeug samt Besatzung gemietet hat.

Das entschied der Europäische Gerichtshof am Mittwoch. Die finanzielle Verantwortung bei Annullierung oder langer Verspätung trage die Gesellschaft, die einen Flug ansetzt, erklärten die Richter. (Rechtssache C-523/17)

Im konkreten Fall ist demnach die deutsche Tui-Tochter Tuifly in der Pflicht. In dem Rechtsstreit geht es um einen verspäteten Flug, für den Tuifly eine Maschine samt Besatzung von ihrer Schwestergesellschaft Thomson Airways gemietet hatte. In der Buchungsbestätigung hieß es, dass die Buchungen von Tuifly vorgenommen würden, der Flug aber von Thomson Airways "ausgeführt" werde.

Nachdem der Flug von Hamburg ins mexikanische Cancún mit mehr als dreistündiger Verspätung ankam, verlangten mehrere Passagiere Entschädigung nach EU-Recht. Sie stellten ihre Forderungen zunächst an Thomson Airways. Die Gesellschaft verweigerte eine Zahlung aber - mit der Begründung, sie sei nicht das ausführende Luftfahrtunternehmen gewesen.

Die Kläger zogen vor das Landgericht Hamburg. Dieses wollte nun vom EuGH wissen, welche Airline in einem solchen Fall als "ausführendes Luftfahrtunternehmen" im Sinne der EU-Regeln gilt - und somit die Entschädigung zahlen muss.

Die Luxemburger Richter entschieden: Die Fluggesellschaft, die die Entscheidung treffe, einen bestimmten Flug anzubieten, sei als ausführendes Luftfahrtunternehmen anzusehen.

"Welche Airline in der Buchungsbestätigung als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannt ist, spielt dabei keine Rolle", kommentierte der Anwalt Dirk Smielick von der Wirtschaftskanzlei CMS in Köln das Urteil.

Wenn ein Flug annulliert wird oder sich um mehr als drei Stunden verspätet, steht Passagieren nach EU-Recht eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht bei einer Flugstrecke von bis zu 1500 Kilometern 250 Euro pro Person vor. Bei Strecken von 1500 bis 3500 Kilometern sind es 400 Euro, bei über 3500 Kilometern 600 Euro.
© dpa-AFX | 04.07.2018 12:54


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