Bessere Überwachung
Älter als 7 Tage  

Neue EASA-Regeln für Pilotengesundheit

Alkoholtests für Piloten, wie hier in Australien, sind nach den neuen Regeln der EASA künftig auch in Europa vorgeschrieben.
Alkoholtests für Piloten, wie hier in Australien, sind nach den neuen Regeln der EASA künftig auch in Europa vorgeschrieben., © Government of Australia/ Civil Aviation Safety Authority

Verwandte Themen

KÖLN - Die europäische Luftfahrtbehörde EASA hat neue Regeln zur Überwachung von Piloten erlassen. Seit dem Germanwings-Unglück stehen mögliche, psychische Erkrankungen des fliegenden Personals im Mittelpunkt der neuen Vorschriften.

Die europäische Luftfahrtbehörde EASA hat neue Regeln zur Überwachung von Piloten erlassen. Seit dem Germanwings-Unglück stehen mögliche, psychische Erkrankungen des fliegenden Personals im Mittelpunkt der neuen Vorschriften.

EASA-Exekutivdirektor Patrick Ky sagte: "Die neuen Vorschläge seitens der EASA für Regelungen sind eine schnelle Reaktion auf das Unglück von Germanwings-Flug 9525 und auf erweiterte Beratungen mit der Luftfahrtbranche. Mit diesen Regeln gibt es in Europa die richtigen Werkzeuge, um die psychische Gesundheit der Besatzungen zu bewahren. In den nächsten beiden Jahren werden wir den internationalen Teilhabern aktiv helfen, die neuen Regeln umzusetzen."
© Sebastian Steinke/FLUGREVUE | 30.07.2018 11:21

Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie sich bei aero.de registrieren oder einloggen.

Beitrag vom 02.08.2018 - 15:30 Uhr
daß der DLR Test als Moment-Aufnahme zur Langzeit-Einschätzung von Piloten definitiv nix taugt ist schon mehrfach geschrieben & belegt worden (leider bei Eurowings auch auf tragischste Weise);

und bevor jemand mutmaßt - ich habe meine DLR Test noch in den 80er Jahren absolviert - da gab es noch keine "Übungs-Sofware" etc., womit es dann auch jeder schaffen kann - ich habe jedenfalls nicht h-lang "Würfeldrehen" und Ähnliches vorher geübt - bin da ohne jegliche Vorbereitung hin & jut war's - nach mittags waren wir dann alle noch in St.Peter Ording zum Wind-Surfen ;-))

Sorry, aber das ist Unsinn.

Der DLR-Test konnte keinen A.L. herausfiltern. Sollte er auch nie, weil niemand damit gerechnet hat, das so etwas passieren würde. Ob er das heute kann, keine Ahnung. Stelle ich mir sehr schwierig vor...

Die "Übungssoftware"-Kandidaten werden durch den DLR-Test erkannt und herausgefiltert und dann ein neuer Maßstab angelegt;-)

Der DLR-Test ist und war ein Assesmentcenter, wie es jede andere Airline in irgendeiner Form auch durchführt (Fragen Sie mal bei Easy, was man da alles machen muss, bis man im Cockpit arbeiten darf)
Die Besonderheit war und ist es teilweise auch wieder, dass man relativ junge Menschen nach ihren Fähigkeiten beurteilt und sich damit festlegt, ob diese dann eine Ausbildung, ein Typerating und letztendlich auch noch die Kapitänsschulung erfolgreich abschließen können.
Er hat auch immer mehr geeignete aussortiert, als ungeeignete zugelassen.

Und in dieser Hinsicht, war und ist er auch gut. Die Ausfallqoute derjenigen, die diesen bestanden haben, in Summe unter 10% liegen. Es ist auch ein unschlagbarer Vorteil für den LH-Konzern gewesen, dass man eben nicht zu viel "Ausschuss" produziert hat. Die LH hat durch diesen Test ihr "Investment" geschützt.
Bei Ready Entries weiß ich aber ehrlich nicht, ob man dort die gleichen Tests macht, wie als Flugschulanwärter.

Der DLR-Test ist kein Qualitätsmerkmal für den einzelnen, sondern für den ganzen Flugbetrieb. Angefangen von der Flugschule, bis zur Rente...

Dieser Beitrag wurde am 02.08.2018 15:31 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 02.08.2018 - 15:07 Uhr
Nee, leider nicht.
Weil man Schlafstörungen einfach behandeln kann wenn sie nur dem Schichtdienst geschuldet sind. Tausende von Schichtgängern fahren Wechselschichten, teilweise heftiger als Piloten und mit weniger Freizeitausgleich dazwischen. Dazu die körperliche Anstrengung, Stress, Witterung. Das haben Sie eher kaum und schon gar nicht in dieser Feldstärke.

Das können Sie beurteilen, weil...?
Haben sie mal ne 11:30hrs Flugdienstschicht mit 4 Flügen bei Sommergewittern, technischen Problemen, Slots, Verspätungen, verärgerteren Gästen, Unrulys, 35Grad aussen und 33 Grad drinnen bis nachts um 01:30 Uhr mitgemacht? Nur um dann nach 11:30 hrs Ruhezeit das ganze noch mal zu machen?
Dafür, dass man im Cockpit und Kabine immer einen "kühlen" Kopf bewahren soll und dabei immer und zu jeder Zeit ein vollständiges Situationsbewusstsein an den Tag legen soll, damit man dann eben nachts um 01:00Uhr auf einer knappen Bahn immer noch sicher (manuell) landen kann, reicht mir persönlich die "Feldstärke";-)
Das ist im Sommerflugplan aktuell die Regel und keine Ausnahme!

Ein Psychologe der Ihren mentalen Zustand analysiert in dem er Sie nach Schlafstörungen fragt und zufrieden ist wenn Sie nein sagen, den können Sie getrost vergessen. Das mach ich für die Hälfte.

Das ist doch genau der Punkt! Bei einem Piloten steht sofort und dauerhaft die Berufstauglichkeit in Frage. Das hat kein anderer Schichtgänger. Dort fragt im Zweifelsfall niemand danach (Selbst wenn es vielleicht sogar sehr angebracht wäre).

Kreuzt der Fliegerarzt Schlafstörungen an, weil der Pilot ehrlich und vertrauensvoll dorthin gegangen ist, werden vom LBA psychologisch Probleme unterstellt(!). Das war es dann erst einmal mit der Flugtauglichkeit, weil niemand mehr "das Risiko" eines zweiten A.L. eingehen will.

Und wenn man schaut, wie träge und gutachterlastig andere medizinische Probleme in der Fliegerei bearbeitet werden, die rein physikalischer Natur sind, dann kann man sich vorstellen, was eine "weiche" psychologische Diagnose für das weitere Berufsleben bedeuten kann... Man redet hier eher von Jahren bis zur verbrieften Genesung, wenn nicht über dauerhafte Fluguntauglichkeit.

All dies wird uns aber eben gerade nicht vor einem zweiten A.L. bewahren, da er ja gerade zu diesem geworden ist, WEIL er genau diese Fluguntauglichkeit so gefürchtet hat!

Dieser Beitrag wurde am 02.08.2018 15:19 Uhr bearbeitet.
Beitrag vom 31.07.2018 - 13:55 Uhr
Appropos DLR-Test: beim "Flugmedizinischen Dienst in Hamburg" -aktuell laufen Untersuchungen /Beschwerden bei dem Landes-Datenschutz-Beauftragten (Nordrhein-Westfalen) weil sich die DLR weigert ALLE Daten ihrer Untersuchungen - nach Abschluß der Bewerbung des Kandidaten bei der Airline - zu löschen;
offenbar steht hier eine Verstoß der DLR gegen "das Recht des Vergessens des Bewerbers" der ausdrücklich im der neuen DSGVO geregelt ist, im Raum;
offenbar gilt auch keine Ausnahme die im DGSVO-Text vorgesehen ist - das wird wohl die DLR gerichtlich rechtfertigen müssen, warum Sie die Daten der Bewerber nicht - auch nicht auf Wunsch der Betroffenen - vollständig/ inklusive Namen, Testdaten, etc. zu löschen willens ist;

daß der DLR Test als Moment-Aufnahme zur Langzeit-Einschätzung von Piloten definitiv nix taugt ist schon mehrfach geschrieben & belegt worden (leider bei Eurowings auch auf tragischste Weise);

und bevor jemand mutmaßt - ich habe meine DLR Test noch in den 80er Jahren absolviert - da gab es noch keine "Übungs-Sofware" etc., womit es dann auch jeder schaffen kann - ich habe jedenfalls nicht h-lang "Würfeldrehen" und Ähnliches vorher geübt - bin da ohne jegliche Vorbereitung hin & jut war's - nach mittags waren wir dann alle noch in St.Peter Ording zum Wind-Surfen ;-))


Dieser Beitrag wurde am 31.07.2018 14:04 Uhr bearbeitet.


Stellenmarkt

Schlagzeilen

aero.uk

schiene.de

Meistgelesene Artikel

Community

Thema: Pilotenausbildung

FLUGREVUE 03/2024

Shop

Es gibt neue
Nachrichten bei aero.de

Startseite neu laden