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Gericht stoppt Betriebsratswahl bei SunExpress

SunExpress Boeing 737 MAX 8
SunExpress Boeing 737 MAX 8, © The Boeing Company

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FRANKFURT - Bei der Lufthansa-Beteiligung SunExpress Deutschland können Arbeitnehmervertreter vorerst weiter keinen Betriebsrat wählen. Das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt bestätigte am Montag die Sicht der Richter aus der vorhergehenden Instanz.

Danach fehlt dafür die gesetzliche Grundlage. Gewerkschaften geben sich in der Frage, die im Herbst endgültig geklärt werden soll, kampfbereit.

Die Pilotengewerkschaft VC Cockpit und die Flugbegleitervertretung UFO wollen einen Betriebsrat beim Ferienflieger etablieren und hatten schon einen Wahlvorstand bestimmt. Die Airline, eine Tochter der in Antalya sitzenden SunExpress, hatte dies im April per einstweiliger Verfügung am Frankfurter Arbeitsgericht verhindert.

Der Billigflieger sieht den Weg der Gewerkschaften als unrechtmäßig an, da laut Betriebsverfassungsgesetz für das fliegende Personal zunächst ein Tarifvertrag abgeschlossen werden müsse, der eine Personalvertretung regelt. Einen Tarifvertrag lehnt die Airline ab.

Richter Peter Gegenwart schloss sich der Sicht an. Das Betriebsverfassungsgesetz gelte für Beschäftigte im Flugbetrieb nicht. Auch eine EU-Richtlinie spreche nicht dagegen.

In der Tat gibt es im Betriebsverfassungsgesetz für die Luftfahrt eine Ausnahme, während in anderen Branchen die Wahl von Betriebsräten unkompliziert ist. Dort steht, dass für Mitarbeiter im Flugbetrieb "eine Vertretung durch Tarifvertrag errichtet werden kann".

Sunexpress Deutschland hat mit dem Entscheid aber nur die unverzügliche Betriebsratswahl abgewehrt. Im Grundsatz entscheidet das Bundesarbeitsgericht am 24. Oktober. Es wäre das erste Urteil in der Luftfahrt in dieser Frage.

Dem Wahlvorstand des Ferienfliegers sei zuzumuten, so lange zu warten, erklärte Gegenwart. Er betonte ferner, dass der Wahlvorstand mit Ufo und VC zwei kampferprobte Gewerkschaften hinter sich habe.

SunExpress Deutschland, die zu gleichen Teilen Turkish Airlines und Lufthansa gehört, hält einen Betriebsrat für überflüssig, da der Dialog mit der Belegschaft "konstruktiv" sei.

Für einen Betriebsrat müssten mehrere Mitarbeiter von der Arbeit freigestellt werden. Zudem würden die Mitspracherechte interne Prozesse bremsen, so die Airline, die rund 1.400 Menschen beschäftigt. Die Frage nach einem Tarifvertrag stelle sich erst nach dem Entscheid im Hauptsacheverfahren.

Die Gewerkschaft Ufo gab sich dennoch zuversichtlich. Man werde die Frage weiter gerichtlich ausfechten und habe auch andere Mittel, um bei Sunexpress Mitarbeiterbestimmung durchzusetzen, sagte Tarifvorstand Nicoley Baublies. Er schloss Streiks nicht aus: Notfalls müsse man "Arbeitskampfmaßnahmen" in Erwägung ziehen.
© dpa | Abb.: SunExpress | 03.09.2018 13:36

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Beitrag vom 03.09.2018 - 21:23 Uhr
aero.de wird immer mehr zu Bild der Luftfahrt. Irreführende Titel. Reisserische Artikel. Als Gwerkschaftsmitglied sehe ich das sehr kritisch.

Die Sunexpress Piloten sind einen aus meiner Sicht schlechten Weg gegangen, wollten eine Personalvertretung ohne davor eine Tarifkommission zu wählen und mit der dann einen TVPV in die Wege zu leiten. Dafür haben einen Dämpfer verpasst bekommen. Soweit die Fakten.

Ansonsten bleibt der übliche Weg. Mit einer Gewerkschaft eine TK Wahl in die Wege leiten. Dann den Arbeitgeber zu Verhandlungen eines Tarifvertrag Personalvertretung auffordern. Sollte sich der Arbeitgeber quer stellen bleibt der Weg über Arbeitskampfmaßnahmen ihn zur Einsicht zu bringen.

Ich stimme absolut zu. Allerdings bin ich der Meinung, dass da hauptsächlich die beiden Gewerkschaften einen schlechten Job gemacht haben und nicht die Piloten, denn die VC und UFO sollten sich im Betriebsverfassungsgesetz besser auskennen.
Beitrag vom 03.09.2018 - 21:19 Uhr
Irreführende, täuschende Überschrift. Klickjournaille

„Das Landesarbeitsgericht verwies aber zugleich auf das Hauptsacheverfahren. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet darin am 24. Oktober im Grundsatz über die Frage und über den Streit über die einstweilige Verfügung hinaus.“



Sieh einfach mal auf die Quellenangabe...

Da steht mal wieder dpa

Das ist die x-te Meldung, die Aero und auch andere Portale unverändert von der im Bereich Luftfahrt absolut inkompetetenten Presseagentur dpa übernommen haben.
Einfach nur noch peinlich und bitter, wenn angebliche Fachportale dpa veröffentlichen müssen, um Clickbait zu generieren.
Aber das ist der Preis, den wir dafür bezahlen, dass wir die Portale kostenlos nutzen wollen. Irgendwie müssen die sich ja finanzieren.
Beitrag vom 03.09.2018 - 15:43 Uhr
aero.de wird immer mehr zu Bild der Luftfahrt. Irreführende Titel. Reisserische Artikel. Als Gwerkschaftsmitglied sehe ich das sehr kritisch.

Die Sunexpress Piloten sind einen aus meiner Sicht schlechten Weg gegangen, wollten eine Personalvertretung ohne davor eine Tarifkommission zu wählen und mit der dann einen TVPV in die Wege zu leiten. Dafür haben einen Dämpfer verpasst bekommen. Soweit die Fakten.

Ansonsten bleibt der übliche Weg. Mit einer Gewerkschaft eine TK Wahl in die Wege leiten. Dann den Arbeitgeber zu Verhandlungen eines Tarifvertrag Personalvertretung auffordern. Sollte sich der Arbeitgeber quer stellen bleibt der Weg über Arbeitskampfmaßnahmen ihn zur Einsicht zu bringen.


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