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"Wir sind noch in der Analyse und Aufarbeitung", sagte ein Sprecher der Bundespolizei am Frankfurter Flughafen. Am 7. August waren Teile des Terminals 1 stundenlang gesperrt worden, 13 000 Passagiere waren betroffen.
Bundespolizei, Flughafenbetreiber, Fluggesellschaften und Sicherheitsdienstleister seien in Gesprächen: "Wir denken darüber nach, was wir tun können, um menschliches Versagen einzudämmen", sagte der Sprecher, "beispielsweise, ob Backup-Lösungen bei den Prozessen der Sicherheitskontrollen zusätzlich in Betracht kommen".
Ursache der Teilevakuierung war ein falscher Sprengstoffalarm: Eine Mitarbeiterin der Sicherheitskontrolle hatte trotz eines zunächst positiven Wischtests eine französische Familie passieren lassen. Die Bundespolizei sprach ein vorläufiges Tätigkeitsverbot aus: Die Frau dürfe bis auf weiteres nicht mehr im Bereich der Sicherheitskontrolle arbeiten, sagte der Sprecher der Bundespolizei.
Auch über mögliche Schadenersatzforderungen ist noch nicht entschieden. "Wir prüfen das", sagte ein Lufthansa-Sprecher. Es werde geprüft, ob solche Ansprüche bestünden, und bei wem man sie geltend mache. Passagiere haben Reiserechtsexperten zufolge keinen Anspruch auf Entschädigung. Sicherheitskontrollen sind Staatsaufgabe und fallen nicht in den organisatorischen Bereich der Airline.
© dpa | 07.09.2018 06:08
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