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"Die Frage, ob im Rahmen der Amtshaftung ein Schadenersatzanspruch gegen den Freistaat Bayern besteht, wird derzeit geprüft", heißt es in einer Antwort der Staatsregierung auf eine parlamentarische Anfrage der SPD-Landtagsfraktion. Auf Bayern könnten Forderungen zukommen, da die Sicherheitsfirma am Flughafen München (SGM) eine Gesellschaft des Freistaates ist.
Ende Juli war wegen einer Unachtsamkeit der SGM-Mitarbeiter - die Staatsregierung spricht in ihrer Stellungnahme von "menschlichen Fehlleistungen" - eine Frau unkontrolliert in den Sicherheitsbereich des Flughafens gelangt. In der Folge hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das sogenannte Satelliten-Terminal gesperrt. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31 000 Passagiere waren betroffen.
Für den SPD-Verbraucherschutzexperten im Landtag, Florian von Brunn, darf sich die Staatsregierung nicht aus der Verantwortung stehlen. "Die Staatsregierung sieht die Ursache in dem Chaos in Fehlern von Mitarbeitern der Sicherheitsfirma am Flughafen. Deshalb erwarte ich, dass der Freistaat den Betroffenen endlich hilft", sagte er der dpa in München. Die Staatsregierung müsse den betroffenen Passagieren Hilfe und eine Entschädigung anbieten. "Im Moment werden die Betroffenen komplett allein gelassen - das geht einfach nicht."
© dpa | 08.09.2018 08:21
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