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Im Mai hatten die Wettbewerbshüter entschieden, kein Verfahren gegen die Lufthansa einzuleiten - obwohl sie die Preise auf innerdeutschen Flügen nach dem Aus für Air Berlin deutlich erhöht hatte.
Im Schnitt hätten die Tickets im Herbst 2017 etwa 25 bis 30 Prozent mehr gekostet als ein Jahr zuvor, hatte das Kartellamt in seiner Analyse herausgefunden.
Die Bonner Wettbewerbshüter sahen aber keinen Anlass, ein Verfahren wegen des Missbrauchs des kurzfristigen Monopols einzuleiten. Das Aus für Air Berlin hätte auch bei einer intakten Konkurrenzsituation zu steigenden Preisen geführt, hieß es. Um der außerordentlich hohen Nachfrage nach Flügen gerecht zu werden setzte die Lufthansa zeitweise jumbos auf innerdeutschen Strecken ein.
Die Verteidigungslinie der Lufthansa, sie habe die Algorithmen zur Festsetzung der Ticketpreise im Zuge der Air-Berlin-Pleite nicht verändert, wies Mundt als Entschuldigung erneut zurück. Es sei unerheblich, ob ein Algorithmus wettbewerbsfeindlich sei oder ob sich ein Mitarbeiter der Airline wettbewerbsfeindlich verhalte.
Allerdings verwies der Kartellamtschef erneut darauf, dass mit Easyjet ein neuer Wettbewerber in den Markt eingetreten sei und die Ticketpreise dadurch auf vielen Strecken wieder gefallen seien. Der britische Billigflieger hatte Geschäftsteile der insolventen Air Berlin übernommen.
© dpa-AFX | Abb.: Lufthansa | 18.09.2018 13:09
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